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Von Rechtsreferentin Deliana Bungard

Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 ein neues verschärftes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Ziel des Gesetzes ist es, dass Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird.

Flankierend dazu wird die Bundesregierung ein Sofortprogramm vorlegen, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen wird. Dies soll mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro geschehen – aber auch mit zusätzlichen Vorgaben. Das Gesetz muss noch im Bundestag und Bundesrat beraten werden.

Hintergrund

Die Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes erfolgt vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (Az.: 1 BvR 2656/18). Dieser Beschluss verpflichtet den Staat nunmehr, aktiv gegen unverhältnismäßige Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der künftigen Generationen vorzugehen, die durch den fortschreitenden Klimawandel entstehen. Das Bundesverfassungsgericht sah die bisherigen Regelungen im Klimaschutzgesetz als mit Grundrechten unvereinbar an, da hinreichende und konkrete Maßnahmen für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlten. Mit dem vorgelegten Entwurf kommt die Bundesregierung den aus dem o. g. Beschluss resultierenden Pflichten nach.

Höheres Klimaziel bis 2030 und Treibhausgasneutralität bis 2045

Die Änderungen im Klimaschutzgesetz sehen vor, die Zielvorgaben für weniger CO2-Emissionen anzuheben. Das Minderungsziel für 2030 steigt um 10 Prozentpunkte auf mindestens 65 Prozent. Das heißt, Deutschland soll bis zum Ende des Jahrzehnts seinen Treibhausgasausstoß um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringern. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren wie der Energiewirtschaft, dem Verkehr oder dem Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 aus.

Für das Jahr 2040 gilt ein Minderungsziel von mindestens 88 Prozent. Auf dem Weg dorthin sieht das Gesetz in den 2030er Jahren konkrete jährliche Minderungsziele vor. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt.

Das neue deutsche Klimaziel für 2030 berücksichtigt auch das höhere EU-Klimaziel, den CO2-Ausstoß um 55 Prozent bis 2030 zu senken, auf das sich alle Mitgliedstaaten unter deutscher Ratspräsidentschaft Ende 2020 verständigt hatten.

Absenkung der zulässigen Emissionsmengen nach Sektoren

Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die 2020er Jahre fort. Den Anteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 sollen die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folgt einerseits dem ökonomischen Gedanken dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits sind der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen.

Positive Entwicklungen im Abfallsektor

Im Jahr 2020 sanken die Emissionen des Abfallsektors gegenüber 2019 um rund 3,8 Prozent auf knapp neun Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Damit bleibt der Abfallsektor unter der im Bundesklimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmenge von neun Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Der Trend wird im Wesentlichen durch die sinkenden Emissionen der Abfalldeponierung bestimmt.

Mit dem neuen Gesetz wird für den Abfallsektor das verbindliche Ziel festgeschrieben, die Treibhausgasemissionen von 9 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2020 auf 4 Millionen Tonnen im Jahr 2030 zu reduzieren. Zum Vergleich: die Sektoren Energiewirtschaft (280 Mio. t CO2), Industrie (186 Mio. t CO2) und Verkehr (150 Mio. t CO2) verzeichneten den höchsten Ausstoß von Treibhausgasen im Jahr 2020.

Insgesamt sind seit 1990 die Emissionen in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft um fast 76 Prozent zurückgegangen. Ein Hauptgrund hierfür sind die verpflichtenden technischen Vorgaben für die Abfallentsorgung und -verwertung und das Verbot der Deponierung von unbehandelten organischen Siedlungsabfällen im Jahr 2005. Dadurch sind die Methanemissionen in der Abfalldeponierung massiv gesunken.

Weitere Emissionseinsparungen konnten durch die energetische Nutzung von Abfällen und verstärktes Recycling von Wertstoffen wie Glas, Papier, Kunststoffen und Metallen erzielt werden. Diese Einsparungen gehen jedoch als Gutschriften in die nationale Klimabilanz ein und werden den Industrie- und Energiesektoren gutgeschrieben und nicht der Abfallwirtschaft.[1]

Einschätzung des bvse

Die ambitionierten Ziele, die die Bundesregierung mit dem neuen Klimaschutzgesetz verfolgt, sind im Grundsatz zu begrüßen. Im Hinblick auf den Sektor der Abfallwirtschaft gibt es jedoch einen erheblichen Handlungsbedarf. Die Zahlen belegen, dass in den letzten Jahrzehnten die Emissionen in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft deutlich zurückgegangen sind. Dies letztlich durch die Anstrengungen und Investitionen, die die Branche getätigt hat, um ein hochwertiges Recycling in den unterschiedlichen Stoffströmen zu gewährleisten und gleichzeitig die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Daher ist es sinnvoll, die Einsparungen im Abfallsektor gesondert aufzuführen, und nicht den Industrie- und Energiesektoren gutzuschreiben, die ohnehin die höchsten CO2-Emissionen vorzuweisen haben.

Die Bundespolitik bleibt nach wie vor aufgerufen, die Kreislaufwirtschaft und das Recycling durch konkrete Umsetzungsmaßnahmen zu stärken und ordnungspolitische Anreize für Innovationen zu setzen.

Der Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes findet sich hier.

[1] Quelle: Klimaschutz in Zahlen, Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik, Ausgabe 2020, Hrsg. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

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