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Bundesregierung beschließt bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen

Ersatzbaustoffe sollen künftig für Bauherrn attraktiver werden. So kommen weniger Primärbaustoffe zum Einsatz und natürliche Ressourcen werden geschont. Mit der am 12.05.2021 beschlossenen Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz macht das Bundeskabinett erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter.

Darüber hinaus gelten auch für die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen künftig deutschlandweit die gleichen Regeln. Zum Schutz des Bodens und der Natur schafft die Mantelverordnung einheitliche Regeln zur Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie z.B. einstigen Kies- und Sandgruben.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft. Bau- und Abbruchabfälle sind der größte Abfallstrom in Deutschland. Zugleich steckt in mineralischen Bauabfällen ein enormes Recycling-Potenzial. Die Bauaktivität steigt von Jahr zu Jahr. Angesichts des aktuellen Materialmangels auf dem Bau kommt Ersatzbaustoffen also eine besondere Bedeutung zu. Werden Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau eingesetzt, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen. Denn je mehr Baustoffe wir recyceln, desto weniger Flächen müssen für die Rohstoffgewinnung erschlossen werden. Für das Recycling von Baustoffen und die Beseitigung von Schadstoffen gelten künftig bundesweit einheitliche Regeln. Derzeit hat jedes der 16 Bundesländer eigene Regeln für den Umgang mit Bau- und Abbruchabfällen. Nach mehr als 15 Jahren Arbeit an dieser Neuregelung kann es nun gelingen, diesen Flickenteppich durch ein einheitliches Regelwerk zu ersetzen.“

Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie z.B. Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (z.B. ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. Gleichzeitig können mineralische Abfälle zu einem sehr hohen Anteil wiederverwendet werden (etwa 90 Prozent). So kommen mineralische Ersatzbaustoffe schon heute an vielen Stellen zum Einsatz: beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder auch im Hochbau als Recycling-Beton. Allerdings ist es, insbesondere vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden Bauaktivität in Deutschland, wichtig, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern. Hierdurch können natürliche Ressourcen geschont und Verfahren vereinfacht werden, um die Akzeptanz von qualitätsgesicherten Ersatzbaustoffen zu stärken.

Die Mantelverordnung umfasst verschiedene Rechtstexte: eine neu eingeführte Ersatzbaustoffverordnung sowie die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Außerdem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen zu stärken und rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen, führt die Bundesregierung eine neu in der Mantelverordnung enthaltene Ersatzbaustoffverordnung ein. Sie legt erstmals die nötigen Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die bisher von den unterschiedlichen Regelungen abgeschreckt waren, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe einfach und rechtssicher verwenden. So sollen künftig in Deutschland häufiger recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Gleichzeitig macht die Mantelverordnung mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung von obertägigen Abgrabungen, wie z.B. ehemalige Kies- und Sandgruben. Mit der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung soll die seit dem Jahre 1999 im Wesentlichen unveränderte Verordnung an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und die im Vollzug gewonnenen Erfahrungen angepasst werden.

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett erstmals beschlossen wurde, hat der Bundesrat im November 2020 umfangreiche Maßgaben beschlossen, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Da vom Kabinett zusätzlich eine Länderöffnungsklausel für Verfüllungen aufgenommen wurde, muss die Mantelverordnung erneut den Bundestag passieren und vom Bundesrat verabschiedet werden. Da sie erst zwei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft tritt, können  sich alle Betroffenen auf die neuen Regelungen einstellen. Darüber hinaus sind Übergangsregelungen vorgesehen, unter anderem für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen.

Weiterführende Informationen
Entwurf Mantelverordnung
FAQ Mantelverordnung

Quelle: BMU

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