Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) hat die Feststellung der Europäischen Lizenzierungssysteme GmbH (ELS) als duales System mit Bescheid vom 01.06.2018 widerrufen.
Der Widerruf wird mit der öffentlichen Bekanntgabe im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen rechtswirksam.
Diesem Widerruf war die gerichtliche Anordnung eines vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens des in Zahlungsschwierigkeiten geratenen dualen Systems ELS GmbH vorausgegangen. Nachdem der Unternehmensverkauf gescheitert war, hat das Amtsgericht Bonn schließlich mit Beschluss vom 01.06.2018 über das Vermögen des dualen Systems Europäische Lizenzierungssysteme GmbH (ELS) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet.
Ab dem 01.06.2018 werden die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle sowie die kommunalen Nebenentgelte von den verbliebenen behördlich festgestellten neun dualen Systemen getragen. Der Betrieb des dualen Systems ELS ist damit faktisch eingestellt.
Betroffen von dem Widerruf sind Unternehmen, die verpackte Produkte auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr bringen und ihre Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System bisher durch finanzielle Leistungen für die Erfassung und Entsorgung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen bei dem dualen System ELS GmbH erfüllt haben. Mit Rechtswirksamkeit des Widerrufs der Systemfeststellung müssen diese Unternehmen ihre Beteiligungspflicht nach § 6 Abs. 1 der Verpackungsverordnung unverzüglich bei einem anderen behördlich festgestellten dualen System erfüllen, um ein mögliches Vertriebsverbot zu vermeiden.
Für NRW ist das LANUV die zuständige Behörde, die duale Systeme gemäß Verpackungsverordnung feststellen und diese Feststellung ebenso widerrufen kann.
Quelle: Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen