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Das Umweltministerium Baden Württemberg hat am 25. Mai einen Leitfaden für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren veröffentlicht.

00 leitfaden Immi BWEr richtet sich an die Immissionsschutzbehörden im Land und an Unternehmen, die dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegende Anlagen betreiben und errichten wollen.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt den Schutz von Menschen und der Umwelt vor schädlichen Immissionen, die beim Betrieb von Anlagen entstehen können. Hierzu gehören insbesondere Lärm, Luftverunreinigungen und Erschütterungen.

„Die Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind im Laufe der Jahre immer anspruchsvoller geworden“, sagte Staatssekretär Andre Baumann. Verfahrensfehler könnten daher heute schneller dazu führen, dass Genehmigungen von den Gerichten aufgehoben würden.

„Mit unserem neuen Leitfaden unterstützen wir die Immissionsschutzbehörden und Antragsteller, die erforderlichen Verfahren effizient und rechtssicherer durchzuführen. Hiervon profitiert auch die Wirtschaft in Baden-Württemberg.“

Eine Vielzahl neuer europarechtlicher, bundesrechtlicher aber auch landesrechtlicher Vorschriften haben zusätzliche Anforderungen an die Genehmigungsverfahren gestellt. Hierzu gehören die Richtlinie über Industrieemissionen für große umweltrelevante Industrieanlagen, die Seveso-III-Richtlinie für sogenannte Störfallbereiche, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz oder das neue Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung des Bundes.

Zu berücksichtigen sind auch Vorgaben des Klimaschutzgesetzes des Landes sowie die in Baden-Württemberg geltenden Vorschriften zur frühen Beteiligung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Genehmigungsantrages.

Der Leitfaden wurde von Praktikern aus der Verwaltung erarbeitet. Zahlreiche Tipps, Hinweise, Abbildungen und Checklisten sollen zum besseren Verständnis der zu beachtenden Verfahrensregeln beitragen.

Zum Herunterladen

Leitfaden zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

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