Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist erheblich überlastet. Darauf hat der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, auf einer Pressekonferenz anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts für 2017 hingewiesen.
Grund hierfür ist v.a. der erneut gestiegene Umfang derjenigen Klageverfahren, für die das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz zuständig ist. Zu nennen sind hier zum einen Klagen gegen Vereinsverbote, die der Bundesinnenminister verhängt hat, zum zweiten Rechtsschutzersuchen von Ausländern, deren sofortige Abschiebung ein Landesinnenminister gemäß § 58a des Aufenthaltsgesetzes angeordnet hat, weil er sie als Gefährder einstuft, und schließlich und v.a. Klagen von Betroffenen, aber auch von Umweltverbänden gegen Behördenentscheidungen, mit denen große Infrastrukturprojekte genehmigt werden. Insofern war das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2017 mit Klagen gegen die Vertiefung der Elbe, gegen diverse Abschnitte von Hochspannungs-Fernleitungen, gegen etliche Vorhaben der Bahn zum Ausbau ihres Schienennetzes sowie gegen mehrere Autobahnabschnitte befasst, darunter auch die Untertunnelung der Elbe durch die A 20 nahe Hamburg und die Erneuerung der Rheinbrücke der A 1 bei Leverkusen. Zwar hat die Zahl erstinstanzlicher Klageverfahren 2017 im Vergleich zu den Vorjahren nicht wesentlich zugenommen (2015: 87; 2016: 88; 2017: 93). Wegen ihrer zunehmenden Komplexität bindet ihre Bearbeitung aber einen ständig wachsenden Anteil - mittlerweile etwa ein Drittel - der gesamten richterlichen Arbeitskraft des Gerichts und beansprucht auch den Service-Bereich außerordentlich.
Die Beanspruchung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem „Kerngeschäft“ als Revisionsgericht ist 2017 im Vergleich zu den Vorjahren gleich geblieben; die Eingangszahlen von 2013, 2015 und 2017 waren praktisch identisch (rund 1 460 Verfahren), die Jahre dazwischen wiesen leichte Abweichungen infolge von Sondereffekten auf. Auch bei vielen Revisionen macht sich allerdings eine zunehmende Komplexität bemerkbar, für die nicht nur eine „Verdichtung der Lebensverhältnisse“ verantwortlich ist, sondern auch eine immer kompliziertere Gesetzgebung sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union.
Das Bundesverwaltungsgericht hat diese gestiegenen Anforderungen auch 2017 mit demselben Personalbestand im richterlichen wie im nichtrichterlichen Bereich meistern müssen. Angesichts dessen bedeutete es eine besondere Herausforderung, die in den Vorjahren erzielten Erfolge in dem Bemühen, die Verfahrenslaufzeiten weiter zu verkürzen, nicht wieder zu verspielen. Das ist gelungen; auch 2017 dauerte ein Revisionsverfahren im Durchschnitt weniger als ein Jahr (genau: 11 Monate und 7 Tage), und ein erstinstanzliches Klageverfahren beanspruchte noch weniger Zeit (10 Monate und 26 Tage). Allerdings ließ sich dieses Niveau nur halten, weil die mit den Verfahren befassten Mitglieder des Gerichts oft einen deutlich über das Geschuldete hinausgehenden Einsatz gezeigt haben.
Für 2018 rechnet das Bundesverwaltungsgericht mit einer weiter zunehmenden Belastung. Im Bereich der großen Infrastrukturvorhaben stehen etliche bedeutsame und hochkomplexe Verfahren zur Entscheidung an, darunter der Betrieb des Hauptbahnhofs Stuttgart, eine weitere Hochspannungs-Freileitung, das Kohlekraftwerk Moorburg oder die Nord-West-Umfahrung Hamburg der Autobahn A 20. Die Revisionssenate werden sich mit zahlreichen weiteren Problemen zu befassen haben, etwa mit der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, mit der Klage des Betreibers eines Internet-Knotens gegen die Anordnung der strategischen Fernmeldeüberwachung oder mit dem neuen Haar- und Barterlass der Bundeswehr.
Hinzu kommt, dass die Migrationswelle nunmehr auch das Bundesverwaltungsgericht erreicht hat. Die Belastung der Verwaltungsgerichte der ersten Instanz durch Klagen und Eilanträge von Asylsuchenden hat 2015 und 2016 rasant zugenommen und 2017 mit annähernd 400 000 Eingängen einen historischen Höchststand erreicht. Diese Welle wirkt sich mit zeitlicher Verzögerung auch auf die Revisionsinstanz aus. Dabei kommt dem Bundesverwaltungsgericht v.a. die Aufgabe zu, die Rechtsprechung der 51 Verwaltungsgerichte und 15 Oberverwaltungsgerichte zu vereinheitlichen. Darin liegt eine der Hauptaufgaben des Gerichts im Jahr 2018.
Präsident Rennert wies darauf hin, dass es im dringenden öffentlichen Interesse liegt, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Verfahren möglichst zügig betreibt und die von ihm erwarteten Entscheidungen möglichst zeitnah trifft. Das sollte dadurch gefördert werden, dass der Personalbestand des Gerichts von derzeit 55 Richterinnen und Richtern aufgestockt wird. Wegen der außerordentlichen Belastung durch die Migrationswelle haben die Länder praktisch durchweg die Personalkapazität ihrer Verwaltungsgerichte deutlich erhöht. Der Bund sollte hier nachziehen.
Quelle: Bundesverwaltungsgericht