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Im Januar 2018 treten einige neue rechtliche Regelungen in Kraft.

12 29 Recht BundesregierungFoto: Bundesregierung/StutterheimQuecksilberhaltige Produkte in der EU weitestgehend verboten
Quecksilber ist ein giftiger Stoff, von dem erhebliche Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Ökosysteme ausgehen. Deshalb hat die EU die Herstellung sowie die Ein- und Ausfuhr quecksilberhaltiger Produkte – zum Beispiel Batterien, Leuchtstofflampen, Thermometer – ab dem 01.01.2018 bis auf wenige Ausnahmen verboten.
(VERORDNUNG (EU) 2017/852 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008)

Die EEG-Umlage 2018 sinkt geringfügig
Ab dem 01.01.2018 beträgt die Umlage für Ökostrom, die sog. "EEG-Umlage" nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, 6,792 Cent/kWh. Die Umlage ist Teil des Strompreises und fördert Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser und Sonne produzieren. Sie berechnet sich als Differenz zwischen dem Preis, den Erzeuger für ihren Strom bekommen, und den garantierten Abnahmepreisen für Ökostrom.

Energie- und Stromsteuern weiterhin steuerbegünstigt
Erdgas und Flüssiggas, die als Kraftstoff verwendet werden, sind auch über 2018 hinaus steuerbegünstigt. Die Begünstigung für Erdgas bleibt bis Ende 2023 unverändert erhalten und wird in den drei Jahren danach nur stufenweise zurückgefahren. Der ermäßigte Steuersatz für Flüssiggas wird ab 2019 zunächst stufenweise zurückgefahren, so dass der reguläre Steuersatz dafür erst ab 2023 gilt.

Die gesamte Aufstellung neuer Regelungen auch zu anderen Themenbereichen ist hier zu finden

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