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Nach neuem europäischem Recht und der entsprechenden gesetzlichen Umsetzung in Deutschland ist die Öffentlichkeit über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) elektronisch an zentraler Stelle zu unterrichten. Daher haben alle 16 Bundesländer, darunter der Freistaat Sachsen, gemeinsam ein neues Internetportal für Informationen über Umweltverträglichkeitsprüfungen entwickelt. Das Portal gibt künftig über sämtliche Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen Auskunft.

Umweltverträglichkeitsprüfungen dienen dazu, die Umweltauswirkungen bestimmter Vorhaben in einem öffentlichen Verfahren frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Sie sind in Deutschland in die laufenden Zulassungsverfahren, etwa nach Immissionsschutz-, Fernstraßen- oder Bergrecht integriert.

Im neuen zentralen UVP-Portal sind Informationen über alle laufenden UVP-pflichtigen Verfahren zu finden, sobald das öffentliche Beteiligungsverfahren begonnen wurde: Um welche Art von UVP-pflichtigem Vorhaben geht es, welche Behörde führt das Verfahren durch, wo und wann können Unterlagen eingesehen werden? In dieses elektronische Portal werden außerdem der UVP-Bericht, in dem die Umweltauswirkungen eines Vorhabens beschrieben werden, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen sowie die Entscheidung zur Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens eingestellt.

Informationsportal: www.uvp.sachsen.de

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

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