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Die Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung vom 27. September 2017 ist am 3. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Klärschlämme (aus Abwasser durch Sedimentation abtrennbare wasserhaltige Stoffe) stammen aus kommunalen Kläranlagen, in denen Abwässer insbesondere aus privaten Haushalte und vergleichbaren Einrichtungen gereinigt werden. Sie können insbesondere wegen ihres relativ hohen Stickstoff- und Phosphatgehaltes auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger ausgebracht werden, sofern sie nur geringe Schadstoffbelastungen aufweisen.

Phosphor und Phosphorverbindungen sind für alle Lebewesen essenziell. Ohne Phosphor können Organismen nicht aufgebaut werden und funktionieren.

Um die wertgebenden Bestandteile des Klärschlamms (Phosphor) umfassender als bisher mit der bodenbezogenen Klärschlammverwertung praktiziert wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen und gleichzeitig die herkömmliche bodenbezogene Klärschlammverwertung zum Zweck einer weiteren Verringerung des Schadstoffeintrags in den Boden deutlich einzuschränken, wurde die Klärschlammverordnung von 1992 novelliert.

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