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Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist am 29. Juli 2017 in Kraft getreten.

Künftig sollen öffentliche Auftraggeber in einem bundesweiten Wettbewerbsregister nachprüfen können, ob ein Unternehmen Wirtschaftsdelikte oder andere schwere Straftaten begangen hat. Solche Unternehmen dürfen nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Allerdings kommt das Wettbewerbsregister erst dann vollständig zum Einsatz, wenn die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Speicherung und Übermittlung von Daten umgesetzt sind.

Zum Herunterladen: Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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