Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Die Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen 14 Mitgliedstaaten (Zypern, Rumänien, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich, Spanien, Malta, Irland, Niederlande, Griechenland, Schweden, Dänemark, Slowenien und Luxemburg) eingeleitet, weil sie nicht über die Umsetzung verschiedener EU-Abfallvorschriften berichtet haben.

Das am 17. Mai 2017 eingeleitete Verfahren betrifft fehlende Berichte über die Erreichung von Zielen im Bereich Wiederverwendung, Recycling und Energierückgewinnung gemäß der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG), der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie 2002/96/EG), der Batterien-Richtlinie (Richtlinie 2006/66/EG), der Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates), der Richtlinie über Altfahrzeuge (Richtlinie 2000/53/EG) und der Abfallverbringungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006).

Die Art der Verpflichtungen variiert von Richtlinie zu Richtlinie.

Quelle: europa.eu

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