Das EU-Parlament hat überarbeitete EU-Führerscheinvorschriften angenommen, die Bestimmungen für Fahranfänger, den digitalen Führerschein und die Aberkennung der Fahrerlaubnis vorsehen. Um bestehendem Fahrermangel entgegenzuwirken dürfen künftig 18-Jährige einen Lkw- und 21-Jährige einen Busführerschein erwerben - Voraussetzung: ein Befähigungsnachweis.
Am Dienstag stimmte das Europäische Parlament der Aktualisierung der EU-Führerscheinvorschriften zu, die für mehr Verkehrssicherheit und weniger Verkehrsunfälle in der EU sorgen sollen. Hintergrund ist, dass auf den Straßen in der EU jährlich fast 20 000 Menschen ums Leben kommen.
Neue Ausbildungsanforderungen
Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen Prüflinge bei der Fahrprüfung nachweisen, dass sie die Gefahren des toten Winkels und die Funktionsweise von Fahrerassistenzsystemen kennen, Türen sicher öffnen können und über die Ablenkungsgefahr durch die Handynutzung Bescheid wissen. Die Abgeordneten setzten sich dafür ein, dass bei künftigen Ausbildungen und Prüfungen mehr Gefahrenbewusstsein mit Blick auf Fußgängerinnen und Fußgänger, Kinder, Radfahrerinnen und Radfahrer und andere gefährdete Verkehrsteilnehmende geschaffen wird.
Gültigkeit und Gesundheitschecks
Pkw- und Motorradführerscheine sollen 15 Jahre gültig sein. Die Mitgliedstaaten können die Gültigkeitsdauer jedoch auf zehn Jahre verkürzen, wenn der Führerschein auch als Personalausweis dient. Führerscheine für Lkw und Busse sind fünf Jahre gültig. Für Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren können die EU-Staaten die Gültigkeitsdauer verkürzen. Ziel ist es, dass diese Führerscheininhaberinnen und -inhaber häufiger ärztliche Untersuchungen bzw. Auffrischungskurse wahrnehmen.
Vor der erstmaligen Ausstellung eines Führerscheins oder bei der Beantragung einer Verlängerung sollte eine Gesundheitsprüfung erfolgen – inklusive Sehtest und Untersuchung des Herz-Kreislauf-Systems. Die EU-Mitgliedstaaten können die ärztliche Untersuchung für Autofahrerinnen und Autofahrer oder Motorradfahrerinnen und -fahrer durch Selbsteinschätzungsformulare oder andere auf nationaler Ebene entwickelte Bewertungssysteme ersetzen.
Fahranfänger und begleitetes Fahren
Erstmals sehen die EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer vor. Für sie gelten strengere Regeln und schwerere Strafen, wenn sie unter Alkoholeinfluss fahren, die Gurtpflicht missachten oder die Kinderrückhaltesysteme nicht nutzen.
Außerdem können Jugendliche bereits mit 17 Jahren einen Pkw-Führerschein (Klasse B) erwerben, dürfen jedoch bis zu ihrem 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erfahrenen Fahrerin bzw. eines erfahrenen Fahrers fahren.
Um dem Mangel an Berufskraftfahrerinnen und -fahrern entgegenzuwirken, sollen künftig 18-Jährige mithilfe der neuen Vorschriften einen Lkw-Führerschein (Klasse C) und 21-Jährige einen Busführerschein (Klasse D) machen dürfen, sofern sie einen entsprechenden Befähigungsnachweis vorweisen können. Ohne einen solchen Nachweis dürfen diese Fahrzeuge erst ab einem Alter von 21 bzw. 24 Jahren gefahren werden.
Digitaler Führerschein
Nach den neuen Vorschriften soll der digitale Führerschein schrittweise zum neuen Standardformat für Führerscheine in der EU werden und über das Mobiltelefon abrufbar sein. Die Abgeordneten stellten jedoch sicher, dass es nach wie vor möglich ist einen physischen Führerschein zu beantragen, der unverzüglich und in der Regel innerhalb von drei Wochen ausgestellt werden sollte.
Aberkennung der Fahrerlaubnis
Wird der Führerschein im Ausland entzogen, ausgesetzt oder eingeschränkt, wird dies dem EU-Staat gemeldet, der ihn ausgestellt hat. Ziel ist es, rücksichtsloses Fahren im Ausland einzudämmen und Strafen auch über Grenzen hinweg durchzusetzen. Die nationalen Behörden müssen einander unverzüglich unterrichten, wenn sie jemandem die Fahrerlaubnis aufgrund besonders schwerer Verkehrsdelikte entziehen. Dazu zählen Alkohol oder Drogen am Steuer, die Verwicklung in einen tödlichen Verkehrsunfall oder erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen (etwa die Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 50 km/h).
Nächste Schritte
Die neuen Vorschriften treten am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit, diese neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und ein weiteres Jahr, sich auf ihre Anwendung vorzubereiten.
Hintergrund
Die überarbeiteten EU-Führerscheinvorschriften sind Teil eines von der Kommission im März 2023 vorgelegten Verkehrssicherheitspakets. Damit soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden verbessert und die Zahl der Verkehrstoten in der EU bis 2050 so weit wie möglich gesenkt werden („Vision Zero“).
Quelle: www.europarl.europa.eu