Am 26. Juni tritt eine Neufassung der EU-Verordnung über Insolvenzverfahren in Kraft. Diese ist unmittelbar geltendes Recht und muss daher nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Allerdings müssen zur korrekten Anwendung der EU-Verordnung durch deutsche Behörden einige Vorschriften angepasst werden.
Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung jetzt dem Bundestag einen Gesetzentwurf (18/10823) "zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren" zugeleitet. Er enthält unter anderem Änderungen im Rechtspflegergesetz, in der Insolvenzordnung und im Gerichtskostengesetz.
Quelle: Deutscher Bundestag