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Bund und Länder haben sich in dieser Woche auf die Inhalte der Novelle des Düngegesetzes verständigt.

Das jetzt vereinbarte Regelungspaket soll einen umweltbewussten und sparsamen Umgang mit Nährstoffen in der Landwirtschaft sicherstellen. So sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert, die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. Zusätzlich sollen Gärreste aus Biogasanlagen indie Berechnung der Stickstoffobergrenze (170 kg/ha) einbezogen werden. Darüber hinaus werden die Länder zum Erlass von zusätzlichen Maßnahmen in Gebieten mit hohen Nitratwerten verpflichtet. Dies gilt auch für Regionen, in denen stehende oder langsam fließende oberirdische Gewässern zu stark belastet sind.

Kern der Novelle des Düngegesetzes ist eine Stoffstrombilanz, die auf Betreiben des Bundesumweltministeriums neu eingeführt werden soll. Auf diese Weise bilanzieren die Landwirtschaftsbetriebe den Einsatz ihrer Nährstoffmengen. Die Dünger oder Tierfuttervermengen werden dabei mit den erzeugten landwirtschaftlichen Produkten des Hofes verrechnet. Dadurch lässt sich die Stickstoffbelastung der Böden durch einen Betrieb besser bestimmen. Für den Stickstoffüberschuss muss künftig ein Grenzwert eingehalten werden.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will jetzt unter Beteiligung des Bundesumweltministeriums zeitnah einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung vorlegen. Das Düngegesetz soll noch im Januar abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden, sodass der Bundesrat Ende März das Gesamtpaket mit Gesetz und Verordnung beschließen kann.

Zur Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums




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