Seit dem 28. 12.2016 ist Hexabromcyclododekan (HBCD) für ein Jahr nicht mehr als gefährlicher Abfall nach der Abfallverzeichnisverordnung eingestuft. Das Bundeskabinette hatte am 21.12.2016 den vom Bundesrat eingebrachten Verordnungsentwurf beschlossen. Dieser ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 28.12.2016 in Kraft getreten.
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