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Der Bundestag wird sich erneut mit der "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/99/EU und zur Änderung und Anpassung weiterer immissionsschutzrechtlicher Verordnungen" befassen. Mit der Mantelverordnung (18/10756) will die Bundesregierung mehrere Verordnungen auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes an verschiedene europarechtliche Regelungen anpassen.

Betroffen sind die 2., 20., 21., 25. und 31. Bundes-Immissionsschutzverordnung. Der Bundestag hatte der ursprünglichen Verordnung (18/8879) bereits im September vergangenen Jahres zugestimmt. Der Bundesrat beschloss im November den Verordnungsentwurf allerdings mit Änderungsmaßgaben, die von der Bundesregierung übernommen wurden. Eine erneute Zustimmung des Bundestages ist daher erforderlich.

Quelle: www.bundestag.de

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