Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Jeder, der einen durch eine Zuwiderhandlung eines Unternehmens oder einer Unternehmensvereinigung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten einen Schaden erlitten hat, soll sein Recht wirksam geltend machen kann können, den vollständigen Ersatz dieses Schadens von diesem Unternehmen oder dieser Unternehmensvereinigung zu verlangen.

War bislang die Durchsetzung der aus Kartellrechtsverstößen oder aus dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung resultierenden Schadensersatzansprüche, die der Europäische Gerichtshof für Geschädigte grundsätzlich anerkannt hat, mit Rechtsunsicherheiten verbunden, so soll sich dies mit der neuen Richtlinie und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten ändern.

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