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Die Gewerbeabfallverordnung wird neu gefasst, das hat der Bundestag beschlossen. Mit dem Entwurf einer Novelle (18/10345) will die Bundesregierung die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neuere europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen anpassen.

Gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle müssen künftig nach Stoffströmen getrennt gesammelt und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zugeführt werden. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische müssen vorbehandelt oder aufbereitet werden. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2016, als er der Verordnung der Bundesregierung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung; 18/10345, 18/10444 Nr. 2.1) bei Enthaltung der Opposition zustimmte. Er folgte einer Empfehlung des Umweltausschusses (18/10656).

Fünfstufige Abfallhierarchie wird konkretisiert

Laut Regierung wird mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung die im Kreislaufwirtschaftsgesetz neu eingeführte fünfstufige Abfallhierarchie für einzelne Abfallströme konkretisiert, um Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Abfälle vorrangig zu vermeiden, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen, insbesondere der energetischen Verwertung und letztlich der Beseitigung zuzuführen.

Der Bundesrat wird nun Anfang des Jahres die Novelle der Gewerbeabfallverordnung beraten.

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