Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

Am 01.02.2024 erzielten das EU-Parlament und der EU-Rat eine politische Einigung über ein stärkeres "Recht auf Reparatur" für Verbraucher. Die vereinbarten Regeln klären die Pflichten der Hersteller und ermutigen die Verbraucher, die Lebensdauer eines Produkts durch Reparatur zu verlängern.

Über die gesetzliche Garantie hinaus

Die Verbraucher profitieren von neuen Rechten, die Reparaturen nach Ablauf der gesetzlichen Garantie attraktiver und unkomplizierter machen. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Vereinbarung gehören:

  • eine Verpflichtung des Herstellers, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones zu reparieren, wobei die Möglichkeit besteht, die Liste im Laufe der Zeit um weitere Produkte zu ergänzen;
  • eine Informationspflicht für die Verbraucher über die Reparaturpflicht des Herstellers;
  • die Möglichkeit für Verbraucher, ein Gerät auszuleihen, während ihr eigenes repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden;
  • kostenloser Online-Zugang zu Reparaturrichtpreisen;
  • eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren.

Wiederbelebung des Reparaturmarktes

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments spielten eine Schlüsselrolle bei der Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Reparaturmarktes. Die Hersteller müssen Ersatzteile und Werkzeug zu einem angemessenen Preis zur Verfügung stellen. Es wurde auch eine Einigung darüber erzielt, dass die Hersteller keine Vertragsklauseln, Hardware- oder Softwaretechniken verwenden dürfen, um die Reparatur zu behindern. Insbesondere sollten sie die Verwendung von gebrauchten oder 3D-Ersatzteilen durch unabhängige Werkstätten nicht behindern.

Erleichterung von Reparaturdiensten in der gesamten EU

Um den Reparaturprozess zu erleichtern, wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Sektionen eingerichtet. Über diese Plattformen können die Verbraucher in allen EU-Ländern lokale Reparaturwerkstätten, Verkäufer von reparierten Waren, Käufer von defekten Artikeln oder von der Gemeinschaft getragene Reparaturinitiativen wie Reparatur-Cafés finden.

Förderung von kostengünstigen Reparaturen

Das Parlament legte den Schwerpunkt darauf, Reparaturen für die Verbraucher erschwinglicher zu machen. Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen muss, wie z. B. Reparaturgutscheine und -fonds, Informationskampagnen, Reparaturkurse oder Unterstützung für gemeinschaftlich betriebene Reparaturwerkstätten, oder im Einklang mit den bestehenden Steuervorschriften eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Reparaturdienstleistungen.

Die nächsten Schritte

Sobald die Richtlinie sowohl vom EU-Rat als auch vom EU-Parlament verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Hintergrund

Die Einigung über das Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt in den Bemühungen der EU, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, Abfälle zu reduzieren und eine nachhaltigere und kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern. Sie ergänzt andere neue EU-Vorschriften zum Ökodesign und zur Stärkung der Verbraucher im Hinblick auf den ökologischen Wandel.

Quelle und weitere Informationen: www.europarl.europa.eu

Mitglied werden Presse top

Wir benutzen lediglich technisch notwendige Sessioncookies, die das einwandfreie Funktionieren der Internetseite gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.