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Die Bundesregierung sieht zur Zeit keine grundsätzlichen ökologischen Nachteile der von Getränkeherstellern vermehrt genutzten, individuellen Mehrwegflaschen gegenüber sogenannten Poolgebinden, also einheitlich gestalteten Mehrwegflaschen, die deutschlandweit von Herstellern verwendet werden.

In einer Antwort (20/3011) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2814) schreibt die Bundesregierung, wissenschaftliche Belege für eine grundsätzliche „ökologische Überlegenheit von Poolgebinden gegenüber Individualgebinden“ seien derzeit „nicht belastbar“.

Zeitreihen zur Entwicklung des Ressourcenverbrauchs und des Transportaufwandes von Mehrwegflaschen lägen ihr zudem nicht vor. Zwischenergebnisse einer noch nicht abgeschlossenen Untersuchung im Auftrag des Umweltbundesamtes deuteten allerdings daraufhin, dass sich die Transportentfernungen in den vergangenen zwanzig Jahren verringert hätten, heißt es in der Regierungsantwort. So seien im Jahr 1996 beim Hin- und Rücktransport von Wasser-Mehrwegflaschen im Vorratsverkauf 372 Kilometer zurückgelegt worden. In den Jahren 2018 bis 2020 belief sich die Transportentfernung auf 244 Kilometer bei Wasser-Mehrwegflaschen aus Glas (Pool) und 262 Kilometer bei Wasser-Mehrwegflaschen aus PET (Pool).

Quelle: hib-Kurzmeldung

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