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Niedersachsen drängt auf konsequentere Abfallvermeidung: Das Kabinett hat am Dienstag, 11.01.2022, beschlossen, dazu eine Bundesratsinitiative einzubringen. Mit dem Entschließungsantrag zur Abfallvermeidung durch Ausgestaltung der sogenannten Obhutspflicht soll die Bundesregierung aufgefordert werden, schnellstmöglich überprüfbare Vorgaben gegen die Vernichtung gebrauchsfähiger Waren zu schaffen.

Laut dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen hat allein zwischen 2014 und 2019 der weltweite Ressourcenverbrauch um 17 Prozent zugenommen. Insgesamt fallen jährlich weltweit über sieben Milliarden Tonnen Abfall an. „Diese Abfälle bestehen aus wertvollen Rohstoffen, die kostenintensiv unter Einsatz von Energie, Wasser und menschlicher Arbeit zu einem Produkt wurden. Sie müssen deshalb ihrem Wert entsprechend behandelt werden“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies.

Die Kreislaufwirtschaft und insbesondere die Abfallvermeidung leisten einen wichtigen Beitrag, die Menge der Abfälle insgesamt und die Nutzung von Primärrohstoffen zu senken und tragen damit nicht unerheblich zum Klima- und Ressourcenschutz bei. Auf Bundesebene fehlt jedoch ein konkret ausgestalteter gültiger Rechtsrahmen, um den steigenden Abfallmengen an gebrauchsfähigen Konsumgütern wirksam entgegenzuwirken.

Die im September 2020 um eine Obhutspflicht erweiterte Produktverantwortung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ermöglicht ein vorzugsweise branchenbezogenes Vorgehen mit dem Ziel, Hersteller und Vertreiber bei der Rücknahme von Erzeugnissen in die Pflicht zu nehmen, damit die Gebrauchstauglichkeit erhalten bleibt und Produkte nicht bereits auf einer frühen Vertriebsstufe zu Abfall werden.

„Leider haben sich viele Menschen immer noch nicht von der Wegwerfmentalität verabschiedet“, so Lies. „Viel zu oft landen Kleidung und Elektrogeräte schon vor Ende ihrer Lebensdauer auf dem Müll – also Konsumgüter, die aus hochwertigen, aber nicht unbegrenzt verfügbaren Rohstoffen bestehen. Das ist weder aus ökologischer noch ökonomischer Sicht akzeptabel."

Quelle: www.stk.niedersachsen.de

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