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Der Beirat der ZSVR hat eine Empfehlung verabschiedet, die sich mit dickwandigen Gasdruckflaschen und -kartuschen befasst, welche zunehmend in Privathaushalten als Abfall anfallen.

Der Beirat der ZSVR befasst sich mit Maßnahmen, die die Erfassung, Sortierung und Verwertung wertstoffhaltiger Abfälle verbessern, erörtert Fragen von besonderer Bedeutung für die Zusammenarbeit von Kommunen und Systemen und gibt Empfehlungen heraus.

Gasdruckflaschen und -kartuschen gelten als Verpackungen und unterliegen aus diesem Grund dem Verpackungsgesetz. Bei der Entsorgung stellt sich für den privaten Endverbraucher häufig das Problem, dass diese nicht sicherstellen können, ob die Flaschen restentleert sind. Da sich das Recycling als sehr aufwendig erweist und um eine störungsfreie Entsorgung sicherzustellen, spricht sich der Beirat einstimmig für eine Pfandpflicht bei dickwandigen Einweg-Gasdruckflaschen und -kartuschen mit Gasen aller Art (Helium, Butan, Propan) im Bereich ab 200 ml aus. Demnach solle die Festschreibung einer Pfandpflicht im Verpackungsgesetz geprüft werden.

Quelle: www.verpackungsregister.org

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