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Nach mehr als sechsjährigen Verfahrensdauer und einem Marsch durch die Instanzen hat die Firma Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH seit dem 21.02.2019 endlich Gewissheit: Sie darf ihre im Sommer 2012 angezeigte gewerbliche Sammlung von Sperrabfällen im Ennepe-Ruhr-Kreis unbefristet durchführen und damit zukünftig insgesamt bis zu 1.100 Tonnen pro Jahr an Sperrabfällen aus den kreisangehörigen Kommunen einsammeln.

Der zuständige Geschäftsführer der Drekopf Essen Recycling GmbH Martin May zeigt sich zufrieden und stolz. „Im Laufe des Rechtsstreits haben wir viel erreicht, für unser Unternehmen, aber auch für die Branche insgesamt. Die Krönung war sicherlich die erwirkte Bundesverwaltungsgerichtsrecht-sprechung zur Zulässigkeit gewerblicher Sperrmüllsammlungen. Persönlich bin ich natürlich trotz-dem besonders froh darüber, dass seit heute auch das Schicksal unserer eigenen Sperrmüllsamm-lung im Ennepe-Ruhr-Kreis endlich zum positiven besiegelt ist“, erklärt Martin May.

Der beklagte Ennepe-Ruhr-Kreis hatte in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Münster, zu dem das Bundesverwaltungsgericht den Rechtsstreit im Februar 2018 zurückverwiesen hatte, seine gegen die gewerbliche Sperrmüllsammlung der Firma Drekopf gerichtete Untersagungsverfügung zurückgezogen. Um diese Lösung zu erreichen, hatte zuvor die Firma Drekopf die von ihr mit der Sammlung avisierten Sperrmüllmengen aus dem Landkreisgebiet auf ca. 10 % der durch die öffent-lich-rechtlichen Entsorgungsträger im Landkreisgebiet erfassten Sammelmengen reduziert. „Auf dieser Basis bieten sich für unsere Unternehmensgruppe große Chancen, die wir selbstverständlich nutzen werden,“ kommentiert Martin May das Ergebnis des Rechtsstreits.

Die Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH wurde in allen Instanzen durch Markus Figgen und Dr. Rebecca Schäffer aus dem Kölner Büro von avocado rechtsanwälte vertreten.

Quelle: Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH

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