Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

Sie sind hier:

Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 eröffnete besonders energieintensiven Unternehmen die Möglichkeit, die von allen Stromverbrauchern zu zahlende EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien nur in begrenztem Umfang zahlen zu müssen.

Den Stahlunternehmen Georgsmarienhütte GmbH, Stahlwerk Bous GmbH, Schmiedag GmbH und Harz Guss Zorge GmbH wurde eine solche Begrenzung für die Jahre 2013 bzw. 2014 mit bestandskräftigen Bescheiden zuerkannt. Nachdem die EU-Kommission mit Beschluss vom 25. November 2014 entschieden hatte, dass das EEG 2012 staatliche Beihilfen umfasste und die Begrenzung der EEG-Umlage für bestimmte stromintensive Unternehmen nur teilweise mit dem Binnenmarkt vereinbar sei, wurden diese Bescheide jedoch in Höhe eines Teilbetrags mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.

Dagegen haben die vier Unternehmen Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main erhoben.

Quelle: Newsletter EU-Kommission

Seitennavigation

Mitglied werden Presse top

Wir benutzen lediglich technisch notwendige Sessioncookies, die das einwandfreie Funktionieren der Internetseite gewährleisten und die keine personenbezogenen Daten enthalten.