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Der neue Landesabfallwirtschaftsplan Thüringens weist zusätzlichen regionalen Kapazitätsbedarf aus. Werden die geplanten Erweiterungen realisiert, reichen die Deponiekapazitäten landesweit selbst im ungünstigsten Szenario über 2034 hinaus. Erstmals enthält der Plan zudem ein eigenes Kapitel zu mineralischen Abfällen.

Seit dem 11. August 2026 ist ein neuer Landesabfallwirtschaftsplan in Thüringen gültig. Er löst den Plan von 2018 ab und beschreibt für den Zeitraum bis 2035, wie viel Abfall in Thüringen anfällt, welche Wege er nimmt und welche Anlagen und Deponien dafür künftig gebraucht werden. Der Plan ist ab sofort auf der Internetseite des TLUBN abrufbar: https://tlubn.thueringen.de/landesabfallwirtschaftsplanung

Einen Schwerpunkt legt die Fortschreibung auf die Entsorgungssicherheit, insbesondere bei den Deponien. Das TLUBN hat dafür erstmals ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das die Situation der Thüringer Deponien untersucht und die Entwicklung der benötigten und verfügbaren Kapazität bis 2034 in unterschiedlichen Szenarien betrachtet.

Die zehn kommunalen Deponiestandorte in Thüringen verfügten Ende 2023 zusammen über rund zwei Millionen Kubikmeter freie Kapazität. Weitere rund 0,6 Mio. Kubikmeter Deponievolumen sind bereits genehmigt. Darüber hinaus befinden sich zusätzliche Kapazitäten in Planung.

Vorsorge

Ohne die über die bereits genehmigten Kapazitäten hinausgehenden Erweiterungen wären die verfügbaren Reserven nach den Berechnungen des Landesabfallwirtschaftsplans – abhängig von der tatsächlichen Mengenentwicklung – zwischen 2029 und 2032 erschöpft. Mit den bereits geplanten zusätzlichen Kapazitäten ergibt sich für Thüringen insgesamt ein anderes Bild: Werden diese Kapazitäten wie geplant realisiert, reichen die Deponiekapazitäten in der landesweiten Betrachtung selbst im ungünstigsten untersuchten Szenario über das Jahr 2034 hinaus.

Regional und nach Deponieklassen betrachtet stellt sich die Situation unterschiedlich dar. Der Landesabfallwirtschaftsplan weist insbesondere für die Planungsregionen Nord und Mitte zusätzlichen Kapazitätsbedarf aus. Auch bei Deponien der Klasse I besteht in Teilen des Landes weiterer Bedarf. Die Entwicklung der verfügbaren Kapazitäten muss daher über den Planungszeitraum hinaus frühzeitig im Blick behalten werden.

Umsetzung

Der Landesabfallwirtschaftsplan weist selbst keine Deponiestandorte aus. Er beschreibt die Entsorgungssituation, stellt den prognostizierten Kapazitätsbedarf dar und gibt Handlungsempfehlungen für die weitere Entwicklung. Zuständig für die kommunale Entsorgung sind die Landkreise und kreisfreien Städte beziehungsweise die von ihnen gebildeten Zweckverbände.

Mit dem Landesabfallwirtschaftsplan bleiben Abfalltrennung, Sammelsysteme und Wertstoffhöfe unverändert. Die Abfallgebühren werden weiterhin von den zuständigen Entsorgungsträgern kalkuliert. Das Aufkommen an Haus- und Sperrmüll sowie vergleichbaren Gewerbeabfällen lag 2023 bei rund 389.000 Tonnen oder 183 Kilogramm je Einwohnerin und Einwohner — der niedrigste Wert seit 2018. Für die kommenden Jahre rechnet der Plan mit einem etwa gleichbleibenden Pro-Kopf-Aufkommen; wegen der rückläufigen Bevölkerungszahl sinkt die Gesamtmenge leicht.

Neu im Plan

Erstmals enthält der Landesabfallwirtschaftsplan ein eigenständiges Kapitel zu den mineralischen Abfällen. Bauschutt, Bodenaushub und Straßenaufbruch bilden mengenmäßig einen besonders bedeutenden Abfallstrom in Thüringen. Zugleich gilt auch für diese Abfälle der Vorrang von Vermeidung und Verwertung vor der Beseitigung. Deponiekapazitäten werden für diejenigen Abfälle benötigt, die nicht oder nicht in geeigneter Weise verwertet werden können.

Deutlich ausgebaut wurde außerdem das Kapitel zur Entsorgungssicherheit, das nun auch die Vorsorge für Havariefälle und für Ausfälle von Behandlungsanlagen behandelt.

Quelle: https://tlubn.thueringen.de

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