Das sächsische Kabinett hat am Dienstag (13.01.2026) umfangreiche Änderungen am Förderprogramm „Kreislaufwirtschaft“ (FRL KrW/2026) beschlossen. Mit der überarbeiteten Richtlinie will der Freistaat den Übergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Wirtschaftsweise weiter vorantreiben.
Im Mittelpunkt stehen Projekte, die Stoffströme besser im Kreislauf führen, Primärrohstoffe einsparen, die Abfallbehandlung verbessern oder Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Netzwerkbildung umsetzen. Neu hinzugekommen sind Fördermöglichkeiten im Rahmen der „Strategischen Technologien für Europa“ (STEP) – einem EU-weiten Programm zur Stärkung wichtiger Zukunftsbranchen und Wertschöpfungsketten.
Zu den neuen förderfähigen Bereichen gehören unter anderem die Gewinnung kritischer Rohstoffe, das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten, Batterien sowie Verfahren zur Stofftrennung und der Einsatz von Biotechnologien. Erstmals können nun auch Großunternehmen in der gesamten sächsischen Übergangsregion produktive Investitionen beantragen.
Die maximale Förderhöhe wurde deutlich angehoben: Statt bisher 2,3 Millionen Euro können künftig bis zu 5 Millionen Euro pro Projekt fließen. Für Vorhaben zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammaschen sind sogar bis zu 10 Millionen Euro möglich. Je nach Projektart, Region und Förderbedingungen können Fördersätze von bis zu 90 Prozent erreicht werden.
Wirtschafts- und Energieminister Dirk Panter (SPD) betonte die Bedeutung der Neuausrichtung: „Mit der Anpassung der Förderrichtlinie können wir die nachhaltige Nutzung kritischer Rohstoffe und ressourceneffizienter Technologien intensiver unterstützen. Wer Ressourcen schont und Wertstoffe intelligent im Kreislauf hält, schützt nicht nur Umwelt und Klima, sondern sichert zugleich Arbeitsplätze und Zukunftschancen in Sachsen.“
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Kommunen und weitere Institutionen. Die Antragsstellung läuft über die Sächsische Aufbaubank (SAB), die auch Beratung anbietet.
Die Erweiterung wurde durch die EU-Verordnung STEP (2024/795) ermöglicht, die einen flexibleren und effizienteren Einsatz von EU-Fördermitteln erlaubt. Bis 2027 stehen insgesamt rund 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung – finanziert aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) und sächsischen Haushaltsmitteln.