Der bvse informiert den Mittelstand über Abfall, Sekundärrohstoffe, Recycling und Entsorgung.

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Sachsens Haushalte erzeugten im Jahr 2024 rund 1,61 Millionen Tonnen Abfälle. Das entspricht einem Anteil von 397 Kilogramm Haushaltsabfällen pro Kopf, zwei Kilogramm mehr als im Jahr zuvor. Dieses Ergebnis weist die Abfallbilanz 2024 aus, die das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie veröffentlicht hat.

Bezogen auf die jeweilige Abfallart sind pro Kopf 121 Kilogramm Restabfall, 172 Kilogramm Wertstoffe, 76 Kilogramm Bioabfälle, sowohl aus der Biotonne als auch aus der Grünabfallsammlung, 28 Kilogramm sperrige Abfälle und ein Kilogramm schadstoffhaltige Abfälle entsorgt worden.

Die durchschnittliche Abfallgebührenbelastung im Jahr 2024 betrug 74 Euro pro Einwohner. Im Schnitt musste damit jeder 1,42 Euro pro Woche für die Abfallentsorgung zahlen. Das sind zehn Cent mehr als im Jahr 2023.

Die gestiegenen Abfallgebühren sind unter anderem Ausdruck der Zunahme illegal entsorgter Abfälle in den letzten Jahren. Die Kosten für die Beräumung durch die Landkreise, kreisfreien Städte und Abfallverbände haben eine neue Dimension erreicht: Sie lagen im Jahr 2024 bei 2,3 Millionen Euro.

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass kommunale Sammel- und Entsorgungsangebote meist gebührenfrei sind und für eine ökologische und ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zur Verfügung stehen.

Illegale Ablagerungen von Abfall verschmutzen nicht nur die Umwelt und Ökosysteme, sie sind auch eine Verschwendung von Ressourcen und bergen Gesundheitsrisiken für Menschen und Tiere. Wer Abfälle illegal entsorgt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Tatbestand können Verstöße mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Zudem kann die illegale Ablagerung von Abfällen, die zu einer Verunreinigung der Luft, des Bodens oder von Gewässern führt, nach § 326 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar sein und mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Hintergrund:

Mit der Siedlungsabfallbilanz liegt ein aktueller Überblick über die getrennt erfassten Abfall- und Wertstoffmengen sächsischer Haushalte sowie der genutzten Verwertungs- und Entsorgungswege vor. Die Siedlungsabfallbilanz informiert zudem über das Abfallgebührensystem der Landkreise, kreisfreien Städte sowie Abfallverbände.

Zu den Haushaltsabfällen zählen Restabfall, sperriger Abfall, Wertstoffe wie Papier, Behälterglas, Leichtverpackungen, Metalle, Kunststoffe, Bekleidung und Textilien, Holz, Bioabfälle (aus der Biotonne und der Grünabfallsammlung) sowie schadstoffhaltige Abfälle.

Weiterführende Links

Siedlungsabfallbilanz 2024

Quelle: www.medienservice.sachsen.de

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