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Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (EAW) wird ab dem 1. Januar 2029 die Abfallsammlung im gesamten Rheingau-Taunus-Kreis übernehmen.

Damit endet die jahrzehntelange organisatorische Trennung zwischen Untertaunus und Rheingau bei der Müllentsorgung. Die bisherigen Aufgaben des Abfallverbands Rheingau (AVR) werden vollständig auf den EAW übertragen, der seit 1975 für den Untertaunus zuständig ist.

Grundlage für die Neuregelung ist die Auflösung des AVR, der seine Zuständigkeit an den EAW überträgt. Alle betroffenen Rheingau-Kommunen – darunter Eltville, Geisenheim und Rüdesheim – haben der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rheingau-Taunus-Kreis bereits zugestimmt. Auch der Kreistag hat die Übernahme beschlossen.

Landrat Sandro Zehner bezeichnet den Schritt als zukunftsweisend und betont die Vorteile für Bürgerinnen und Bürger: Der Abbau von Doppelstrukturen steigere die Effizienz und senke langfristig die Kosten. Auch EAW-Betriebsleiter Michael Heil und AVR-Geschäftsführer Jürgen Roth sehen in der Bündelung der Abfallwirtschaft einen wichtigen Schritt hin zu Synergien, stabilen Gebühren und fairen Rahmenbedingungen im gesamten Kreis.

Mit dem offiziellen Wechsel zum 1. Januar 2029 liegt die Gebührenhoheit dann beim Kreistag. Die einheitliche Zuständigkeit soll nicht nur wirtschaftliche Vorteile bringen, sondern auch ein Zeichen für das Zusammenwachsen des Rheingau-Taunus-Kreises setzen.

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