Die europäische Automobilbranche steht vor einem Umbruch: Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Umweltrat in Luxemburg einstimmig auf eine neue Altfahrzeugverordnung verständigt, die die Kreislaufwirtschaft stärken und die Unabhängigkeit Europas von Rohstoffimporten fördern soll.
Ziel der Verordnung ist es, den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Verwertung – nachhaltiger zu gestalten. Damit setzt die EU ein deutliches Signal für Ressourcenschonung und Innovationsförderung in der Fahrzeugindustrie.
Mehr Recycling, weniger Abhängigkeit
Bundesumweltminister Carsten Schneider begrüßte die Einigung als wichtigen Schritt in Richtung Rohstoffsouveränität:
„In Zeiten fragiler globaler Lieferketten sichern die neuen Regeln unserer Industrie den Zugang zu entscheidenden Rohstoffen und machen Reparaturen für die Menschen günstiger“, so Schneider.
Ein zentraler Bestandteil der neuen Regelung ist die Einführung verbindlicher Recyclingquoten: Künftig müssen bei der Fahrzeugproduktion Mindestanteile recycelter Kunststoffe verwendet werden, perspektivisch auch recycelter Stahl sowie kritische Rohstoffe wie Dauermagneten aus E-Motoren. Zudem wird die Ausbaubarkeit und Austauschbarkeit zentraler Komponenten wie Batterien und Motoren in Elektrofahrzeugen verpflichtend vorgeschrieben.
Reparaturen sollen günstiger werden
Die Verordnung verspricht auch handfeste Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher: Durch verpflichtende Ausbau- und Verwertungsvorgaben für Bauteile wie Stoßfänger, Hauptkabelstränge oder Kraftstofftanks sollen mehr geprüfte Gebrauchtteile auf den Markt kommen. Das senkt Reparaturkosten und stärkt den Markt für wiederverwendbare Ersatzteile.
Gegen illegale Verschrottung und für mehr Transparenz
Damit weniger Altfahrzeuge illegal verschrottet werden, sollen anerkannte Recycler gestärkt werden. Digitalisierungsmaßnahmen wie der elektronische Verwertungsnachweis oder der Digitale Kreislaufpass für Fahrzeuge tragen zu mehr Transparenz und Bürokratieabbau bei. Neu ist auch ein Exportverbot für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung.
Ausweitung auf weitere Fahrzeugklassen geplant
Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren sollen die neuen Regelungen nicht nur für Pkw, sondern auch für Motorräder, Lkw und Busse gelten.
Die dänische Ratspräsidentschaft strebt eine finale Einigung über die neue EU-Altfahrzeugverordnung mit dem EU-Parlament und der Kommission noch bis Ende 2025 an.