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Im Rahmen der geplanten vierten EU-Führerscheinrichtlinie sollen insbesondere die Verkehrssicherheit erhöht und die Zahl schwerer Unfälle deutlich reduziert werden. Interessant für die Branche: Um den Engpass an qualifizierten Berufskraftfahrern entgegenzuwirken, sollen bereits 18-jährige unter bestimmten Bedingungen Lastkraftwagen fahren dürfen. Der ADAC hat den aktuellen Verhandlungsstand zusammengefasst.

Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich Ende März in Brüssel auf neue Führerscheinregeln geeinigt. Inzwischen haben sich Vertreter des EU-Parlaments und des Rates auf zentrale Reformpunkte verständigt – der ADAC hat den aktuellen Verhandlungsstand zusammengefasst:

Digitaler Führerschein
Ein einheitlicher digitaler Führerschein soll bis 2030 eingeführt werden. Er soll in allen EU-Staaten anerkannt und im Rahmen der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) gespeichert werden. Es besteht aber keine Pflicht auf digital umzusteigen, wenn man den Kartenführerschein weiterhin im Geldbeutel dabei haben möchte.

Gültigkeit von Führerscheinen

Der digitale sowie der physische Führerschein werden für Pkw und Motorräder 15 Jahre gültig sein. Es sei denn, der Führerschein wird als Personalausweis verwendet, dann ist er nur 10 Jahre gültig. Lkw- und Busführerscheine bleiben weiterhin fünf Jahre gültig. Die EU-Länder dürfen die Gültigkeit des Führerscheins älterer Fahrer (im Alter von 65 Jahren und älter) jedoch verkürzen.

Medizinische Untersuchungen

Den verpflichtenden Gesundheitsüberprüfungen für alle ab 70 Jahren hatte bereits das EU-Parlament mehrheitlich eine Absage erteilt.

Man hat sich nun darauf geeinigt, dass bei der Ausstellung von Führerscheinen alle Mitgliedstaaten entweder eine ärztliche Untersuchung (einschließlich des Sehvermögens und Herz-Kreislauf-Zustands) oder ein Screening auf der Grundlage einer Selbstbeurteilung verlangen dürfen. Für Auto- oder Motorradfahrer können sich die EU-Länder also dafür entscheiden, die medizinische Untersuchung durch Selbstbewertungsformulare zu ersetzen.

Begleitetes Fahren ausweiten

Es werden EU-einheitliche Regelungen für das Begleitete Fahren ab 17 geschaffen. Um außerdem dem beruflichen Fahrermangel bei den Lkw-Klassen zu begegnen, soll auch für schwere Lkw der Klasse C Begleitetes Fahren eingeführt werden, bevor das für den Erwerb erforderliche Mindestalter von momentan 21 Jahren für die C-Klasse erreicht wird.

>>> Lesen Sie hier mehr zu den aktuellen Regelungen zum Erwerb von Lkw- oder Busklassen.

Probezeit, Alkohol und Drogen

Die Probezeit für Fahranfänger wird harmonisiert. Es wird EU-weit eine Probezeit von mindestens 2 Jahren eingeführt. Außerdem sollen während dieser Zeit in allen Mitgliedstaaten strengere Vorschriften und Sanktionen für das Fahren unter Alkohol oder Drogen gelten.

>>> Informationen zur aktuellen Probezeit finden Sie hier.

Führerscheinerwerb im Herkunftsstaat

Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland leben, können die Führerscheinprüfungen demnächst in ihrem Heimatland ablegen und dort einen Pkw-Führerschein erhalten. Voraussetzung ist, dass in ihrem Wohnsitzstaat keine Möglichkeit besteht, die Prüfungen in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, abzulegen.

Klasse B: Gewichtsgrenze - Fahren von Wohnmobilen

Die neue Führerscheinrichtlinie erlaubt unter Anderem Inhabern der Klasse B zukünftig das Fahren von Wohnmobilen mit einem zulässige Gesamtgewicht (zGG) von bis zu 4,25 t. Die EU schreibt hierfür eine entsprechende Ausbildung, Prüfung oder sogar beides vor. Was am Ende erbracht werden muss, entscheiden die einzelnen Mitgliedstaaten.

EU-weiter Entzug der Fahrerlaubnis

Bislang werden Sanktionen gegen einen Fahrer, der seine Fahrerlaubnis aufgrund eines Verkehrsdelikts in einem EU-Land verliert, welches ihm nicht seinen Führerschein ausgestellt hat, in den meisten Fällen auch nur in dem Land verhängt, in dem er das Delikt begangen hat.

Nach der vorläufigen Einigung zwischen Abgeordneten des EU Parlaments und des Rates soll in Zukunft eine im Deliktsstaat rechtskräftig gewordene Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder eine Fahrbeschränkung an das EU-Land weitergeleitet werden, das den Führerschein ausgestellt hat, um die Strafe dort durchzusetzen und sicherzustellen, dass sie in der gesamten EU befolgt wird. Praxisrelevant wird dies allerdings erst, wenn die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde, der Entwurf sieht hierfür eine Frist von 3 Jahren vor.

So geht es weiter

Diese vorläufige Einigung wurde im Verkehrsausschuss des EU Parlaments formell angenommen. Im nächsten Schritt wird im Plenum darüber abgestimmt. Sobald die neue EU-Führerscheinrichtlinie beschlossen ist, muss Deutschland sie aber erst noch in nationales Recht umsetzen, damit die Änderungen auch hierzulande in Kraft treten. Für die Umsetzung sieht die Richtlinie 3 bis 4 Jahre vor.

Quellen:
Zur Meldung des ADAC: https://www.adac.de

Zur Meldung des EU-Parlaments: www.europarl.europa.eu

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