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Das Umweltressort des Landesumweltministeriums Brandenburg den Abfallwirtschaftsplan Teilplan „Siedlungsabfälle“ veröffentlicht, der den bisherigen aus dem Jahr 2012 ablöst.

Für das Land Brandenburg definiert der Abfallwirtschaftsplan die Ziele und Anforderungen an eine funktionierende Abfallwirtschaft. Er wird nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes vom Umweltressort als zuständige oberste Landesbehörde aufgestellt und richtet sich an die für die Abfallwirtschaft verantwortlichen öffentlichen Stellen. Übergeordnetes Ziel ist es, die Bedarfe und die Kapazitäten der Abfallwirtschaft zu ermitteln und Maßnahmen für die Zielerreichung festzulegen.

Der Abfallwirtschaftsplan für das Land Brandenburg wird in Form von drei sachlich getrennten Teilplänen aufgestellt. Die erste Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans in Form des Teilplans „Siedlungsabfälle“ ist nun mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten. Er betrachtet insbesondere die Abfälle, die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Land Brandenburg gesammelt und entsorgt werden. Im Zeitraum von 2013 bis 2019 war die Kategorie „Hausmüll und ähnliche Abfälle“ mit durchschnittlich 53 Prozent die am Gesamtaufkommen mengenmäßig bedeutendste Kategorie. Sie setzt sich zusammen aus Restabfällen und Sperrmüll.

Auf Grundlage einer Prognose zu den zu erwartenden Abfallmengen und zu den zur Verfügung stehenden Entsorgungskapazitäten konnte für den betrachteten Zeitraum bis zum Jahr 2029 die Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle nachgewiesen werden. Sowohl für die Aufbereitung und Behandlung von verwertbaren Abfällen als auch von Restabfällen stehen im Land Brandenburg ausreichend geeignete Anlagenkapazitäten zur Verfügung.

Neben der Vermeidung von Abfällen kommt der hochwertigen Verwertung sowie die Verringerung der Menge und Schädlichkeit der zu beseitigenden Abfälle eine zentrale Rolle zu. Die vorhandenen Wertstoffpotenziale sollen in den kommenden Jahren weiter ausgeschöpft werden. Voraussetzung dafür ist der weitere Ausbau und die Gestaltung der bestehenden Erfassungssysteme – insbesondere der getrennten Sammlung von Abfällen, um diese wiederverwenden und recyceln zu können.

Der wichtigste Einflussfaktor auf die Entwicklung des Hausmüllaufkommens ist der Ausbau der getrennten Bioabfallsammlung, denn aktuell werden immer noch sehr viele Bioabfälle über den Hausmüll entsorgt. Zur Reduzierung des Aufkommens an Hausmüll wird daher die getrennte Erfassung der Bioabfälle mittels Biotonne vorausgesetzt. Die flächendeckende Einführung der Biotonne leistet einen zentralen Beitrag dafür, dass die Menge des zu entsorgenden Hausmülls entsprechend zurückgehen wird. Für die Prognose wird ein Rückgang des Aufkommens von 135 Kilo pro Einwohner im Jahr 2019 bis 2025 auf 127 Kilo pro Einwohner und bis 2029 auf 124 Kilo pro Einwohner angenommen.

Ab dem 1. Januar 2025 sind zudem die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aufgrund der europäischen Abfallrahmenrichtlinie sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes verpflichtet, die in ihrem Gebiet in privaten Haushaltungen angefallenen und überlassenen Textilabfälle getrennt zu sammeln. Hier hat der Abfallwirtschaftsplans Teilplan „Siedlungsabfälle“ Anpassungsbedarf bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern festgestellt: Sieben Entsorgungsträger halten bislang keine Erfassungsmöglichkeit für Textilabfälle vor. Für ein nachhaltiges Wirtschaften und den Schutz von Ressourcen ist eine getrennte Sammlung von Textilabfällen mit dem Ziel der Wiederverwendung jedoch ein wichtiger Schritt. Deshalb sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger angehalten, ihre bestehenden Entsorgungssysteme zu prüfen und erforderliche Maßnahmen zur Anpassung und Optimierung zu treffen.

Stärker als bislang wird im Abfallwirtschaftsplan der Klimaschutz mitgedacht. Den übergeordneten Rahmen dafür bildet der Klimaplan Brandenburg, nach dem auch die Abfallwirtschaft einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten soll. Aufgabe der Abfallwirtschaft ist es daher, die Entsorgungssysteme so zu gestalten und auszubauen, dass in der Gesamtbilanz die Treibhausgas-Emissionen reduziert werden. Als Instrumente benennt der Teilplan „Siedlungsabfälle“ unter anderem die Vermeidung von Abfällen, um den Bedarf an Primärprodukten/Neuwaren zu reduzieren, die Verringerung der Menge der Restabfälle durch getrennte Sammlung und stoffliche Verwertung von Abfällen, die Kaskadennutzung der getrennt gesammelten Bioabfälle um den Bedarfs an fossilen Primärbrennstoffen zu verringern – in Verbindung mit der Schaffung von Kohlenstoffsenken (Humusersatz) – sowie die Optimierung der Transportlogistik.

Quelle: https://mluk.brandenburg.de

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