In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt. Darauf aufbauend gelte es nun, die aktuelle Regelung weiterzuentwickeln.
Dies schreibt die Bundesregierung in der Antwort (20/10040) auf eine Kleine Anfrage (20/9701) der CDU/CSU-Fraktion. Grund sei, dass der Wettbewerb zwischen den dualen Systemen derzeit die Umsetzung einer ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte hemme.
Die Bundesregierung erarbeite derzeit die Grundlagen für die gesetzliche Verankerung eines Fondsmodells mit dem Ziel einer Vorlage in dieser Legislaturperiode. Eine öffentlich-rechtliche Ausgestaltung werde dabei nicht verfolgt. Welche gesetzlichen Optionen und Spielräume für eine Überarbeitung des Artikels 21 des Verpackungsgesetzes bestehen, hänge außerdem insbesondere von den laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene zum Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ab.
Quelle: www.bundestag.de