Die Europäische Kommission fordert Deutschland, Estland, Lettland, Litauen und Österreich auf, ihre nationalen Rechtsvorschriften mit der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) in Einklang zu bringen.
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