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Die Digitalisierung in der Verwaltung nimmt – nicht erst durch Corona – an Fahrt auf: Vor genau zehn Jahren fiel der Startschuss für die bundesweite Einführung eines elektronischen Abfall-Nachweisverfahrens.

An die Stelle von selbstdurchschreibenden Formularsätzen traten damals elektronische Dateien, die digital unterschrieben werden. Die komplette Prozesskette zwischen Wirtschaft und Verwaltung wurde dadurch digitalisiert –eines der ersten Projekte seiner Art in diesem Bereich.

Die Entsorgung der sogenannten gefährlichen Abfälle wird in Hessen durch die Abfalldezernate der Regierungspräsidien (RP) überwacht. Gefährliche Abfälle entstehen überwiegend in Industrie und Gewerbe, wegen umweltgefährdenden Inhaltsstoffen unterliegt deren Entsorgung besonderen Überwachungsvorschriften. Jedes Jahr werden dazu in Hessen rund 10.000 Anträge auf Genehmigung von Entsorgungen gestellt; über 200.000 Abfalltransporte werden hierzulande pro Jahr durchgeführt. Jeder Abfalltransport muss dokumentiert werden, um die lückenlose Entsorgungskette von dem Entstehungsort des Abfalls über den Transportweg hin zur Entsorgungsanlage zu belegen.

Im elektronischen Nachweisverfahren werden die Entsorgungsanträge durch den abfallerzeugenden Betrieb mit einem Computer-Programm erstellt, digital mit Hilfe einer Signaturkarte unterschrieben und elektronisch an das jeweilige RP übersandt. Die Daten werden verschlüsselt, um unbefugten Datenzugriff auszuschließen. Die Bearbeitung in den Abfalldezernaten der RPen erfolgt mit dem bundesweit eingesetzten Abfallüberwachungssystem (ASYS). Die Daten werden beim Empfang automatisch geprüft, so dass fehlerhafte Angaben sofort erkannt werden. Nach Prüfung erfolgt die Erstellung der Genehmigung, die elektronisch unterschrieben und an den Absender – wiederum verschlüsselt – übertragen wird.

Die Dokumentation der Abfalltransporte erfolgt durch einen elektronischen Begleitschein, der vom abfallerzeugenden Betrieb am Computer erstellt und elektronisch unterschrieben wird. Von dort erfolgt die digitale Weiterleitung an das Transportunternehmen, welches den Abfall zur Entsorgungsanlage befördert. Das Transportunternehmen bestätigt die Übernahme des Abfalls durch die elektronische Unterschrift und sendet den Begleitschein weiter an die Entsorgungsanlage. Nach Verwiegung des Abfalls bei der Entsorgungsanlage wird die Annahme ebenfalls durch eine elektronische Unterschrift bestätigt. Der Entsorger überträgt die elektronischen Begleitscheine an das RP.

Alle Begleitscheine durchlaufen eine umfangreiche elektronische Prüfung, die in ASYS hinterlegt ist. Nur Dokumente mit Auffälligkeiten oder fehlenden Angaben müssen daher durch die Fachleute im Abfalldezernat bearbeitet werden. „Die Fehlerquote hat sich seit Einführung des elektronischen Verfahrens von 20 auf unter 5 Prozent senken lassen“, so Projektleiter Kai Werry vom RP Darmstadt. „Die vollständige elektronische Bearbeitung spart Zeit und damit Personalressourcen“, so Dezernatsleiterin Dr. Andrea Hellmann. Durch die papierlose Bearbeitung könne auch die Prüfung und Genehmigung in kürzerer Zeit als zuvor vorgenommen werden, weil ein Vorgang parallel von verschiedenen Fachleuten bearbeitet werden kann.

Auch weitere Verfahren im Bereich der abfallrechtlichen Überwachung sind in der Zwischenzeit auf den elektronischen Weg umgestellt worden. So können die Beförderer von Abfällen die erforderlichen Anzeigen und Erlaubnisse elektronisch über ein von den Ländern gemeinsam betriebenes Internet-Portal erstellen und den Behörden übersenden.

Weitere Infos zum Thema Abfall gibt es unter https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/abfall .

Quelle: rp-darmstadt.hessen.de

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