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Bild: Zimmermann Sonderabfallentsorgung und Verwertung GmbH & Co. KG

Sonderabfälle fallen in großen Mengen vor allem in Industrie und Gewerbe an. In der Bundesrepublik Deutschland beträgt das Gesamtaufkommen laut Statistischem Bundesamt rund 21,9 Millionen Tonnen.
Das Spektrum ist breit: Fast die Hälfte aller Abfallarten in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind als gefährliche Abfälle eingestuft, weil ihre Inhaltsstoffe umweltschädlich oder toxisch sind. Entsprechend vielschichtig sind auch die Verfahren der Behandlung und Verwertung, die über eine ausschließlich thermische Behandlung deutlich hinausgehen. So kommen auch werk- und rohstoffliche Verwertungsverfahren zum Einsatz.

Dabei hat die Sonderabfallentsorgung immer zwei Ziele: Zum einen die Schadstoffentfrachtung und zum anderen die Abtrennung der Wertstoffe und ihre Rückführung in den Kreislauf. Das können beispielsweise Metalle, Kunststoffe oder Glas sein.

Zu den Sonderabfällen zählen beispielsweise Batterien, Altöle, Altchemikalien, Altkatalysatoren, Pharmazeutika, Farb- und Lösungsmittelrückstände, asbesthaltige Materialien, Bauteile im Elektro- und Elektronikschrott, Aschen, Schlacken, Filterstäube sowie Metallschlämme oder kontaminierte Böden und Bauschutt aus Sanierungsmaßnahmen. Sonderabfälle sind häufig in eine komplexe Matrix eingebettet, die die sach- und umweltgerechte Entsorgung erschwert.

Die Sonderabfallentsorgung erfordert ein besonders breites Spektrum an Entsorgungsdienstleistungen, das zahlreiche abfallspezifische Schutzvorschriften, Regelungen, Verordnungen und Gesetze für die Annahme, die Lagerung, den Transport, die Behandlung, die Verwertung und die Beseitigung der Stoffe auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene beinhaltet. Die sach- und umweltgerechte Sonderabfallentsorgung stellt somit hohe Anforderungen an die Beteiligten und unterliegt dem Einfluss sich häufig ändernder Rahmenbedingungen von Seiten des Umweltschutzes, der Gesetzgebung und der Technik.

Für die Entsorgung von Sonderabfällen stehen grundsätzlich drei Wege offen:

  • Stoffumwandlung (durch Verbrennen in Hochtemperaturanlagen oder durch chemische und biologische Behandlung)
  • Stofftrennung (durch chemische und/oder physikalische Behandlung)
  • Immobilisierung (Deponierung und Bergversatz)

Die Immobilisierung von Sonderabfällen, die häufig erst nach deren Konditionierung erfolgt, kann grundsätzlich über die Deponierung auf über- und untertagigen Sonderabfalldeponien, auf Hausmülldeponien, oder durch Bergversatz erfolgen. Für den Untertageversatz kommen insbesondere die Abfallmengen aus thermischen Prozessen, wie z.B. Filterstäube, Aschen und Schlacken zum Einsatz.

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