Aufgrund von Änderungen im Chemikalienrecht musste der Leitfaden KAS-25 (2012) überarbeitet werden.
Die Kommission für Anlagensicherheit (KAS) hat die Arbeiten hierzu abgeschlossen und den neuen Leitfaden veröffentlicht. Die Grundstruktur des alten Leitfadens wurde jedoch beibehalten.
Der überarbeitete Leitfaden stellt die Zuordnung von Abfällen zu den Gefahrenkategorien nach Anhang I der Störfall-Verordnung dar.
Der Schwerpunkt des Leitfadens behandelt den regelmäßig auftretenden Fall, dass der individuelle Abfall lediglich einer AVV-Abfallart zugeordnet werden kann und weitergehende Kenntnisse über den Abfall nicht vorliegen.
Für diesen Fall enthält der Leitfaden eine Zuordnung der AVV-Abfallart zu den im Regelfall vorliegenden Gefahrenkategorien nach Anhang I der Störfall-Verordnung.
Zum Herunterladen: KAS-61