Der „Leitfaden für die Vergabe der hochwertigen Erfassung, Sortierung und Verwertung von Textilien“ ist eine wertvolle Orientierungshilfe für die Kommunen für eine konkrete, umsetzbare Vergabepraxis sowie für verlässliche und nachprüfbare Kriterien.
Mit dem Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetztes werden vermehrt Dienstleistungen für das Textilrecycling durch die Kommunen ausgeschrieben. Generell sind alle Marktteilnehmer gehalten, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, so dass bei der Vergabe dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Verantwortung für die gesamte Verwertungskette obliegt.
Insbesondere der Rechtsbegriff der Hochwertigkeit impliziert qualitative Anforderungen an die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien, die über das übliche Maß hinausgehen. Um eine hochwertige Prozesskette im Einklang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sicherzustellen, bedarf es gerade bei Alttextilien einer Qualitätssicherung, die bereits im ersten Schritt, nämlich bei der Erfassung, eine tragende Rolle spielt.
Der bvse-Arbeitskreis, bestehend aus Experten der Branche, hat einen Leitfaden entwickelt, der den Kommunen die Vergabepraxis durch konkrete, umsetzbare sowie verlässliche und nachprüfbare Kriterien erleichtern wird.
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