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Das rheinland-pfäzische Kreislaufwirtschaftsgesetz soll geändert werden. Klimaschutzministerin Karin Eder legte nun einen Entwurf vor.

Staatssekretärin Katrin EderKlimaschutzministerin Katrin Eder © MKUEM/Heike Rost„Echter Klimaschutz kann nur mit einer echten Kreislaufwirtschaft gelingen. Denn eine konsequente Wiederverwertung reduziert den CO₂-Ausstoß in hohem Maße. Damit dies gelingen kann, haben wir Anfang dieses Jahres den Abfallwirtschaftsplan fortgeschrieben und fügen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun einen weiteren Mosaikstein auf dem Weg zu einer geschlossenen Kreislaufwirtschaft hinzu“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder.

Mit dem Gesetzesentwurf werden bereits bestehende Vorgaben an die Erstellung kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte zur Förderung der Kreislaufwirtschaft ergänzt.

Eine wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, Restabfallanalysen im Bereich der privaten Haushalte zu erstellen. Die Analysen, die spätestens alle fünf Jahre erfolgen sollen, unterstützen die Entsorgungsträger bei der Bewertung der Qualität ihrer Getrenntsammlungsergebnisse. Die Kosten betragen rund 20.000 Euro pro Analyse und sind über die Abfallentsorgungsgebühren refinanzierbar.

Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sollen damit in die Lage versetzt werden, Optimierungspotentiale bei der Getrenntsammlung zu erkennen, um die abfallwirtschaftliche Praxis entsprechend nachzusteuern. „Ziel ist die Entfrachtung des Restmülls von Wertstoffen. Nur so wird uns eine echte Kreislaufwirtschaft gelingen, die natürliche Ressourcen durch sekundäre aus Abfällen gewonnene Rohstoffe ersetzt. Denn weniger Abfall bedeutet mehr Klimaschutz“, betonte Ministerin Eder.

Zudem wurde in den Gesetzentwurf klarstellend aufgenommen, dass die für die Sammlung und Entsorgung von „wildem Müll“ entstehenden Aufwendungen gebührenfähig sind.

Hintergrund:

Als Indikator und Nachweis für die Wirksamkeit der Getrenntsammlung wird die Zusammensetzung des Restabfalls angesehen. Sind im Restabfall nur noch wenige bis gar keine recyclingfähigen Wertstoffe enthalten, so hat die geforderte, sich an hohen Qualitätsstandards orientierende Getrenntsammlung, gut funktioniert. Wenn weniger Abfall verbrannt werden muss, spart dies Geld und CO₂. Verringert sich der biologisch abbaubare Anteil im Restabfall bedeutet das mehr Energie, etwa durch Biogas.

Im Rahmen einer Grundsatzuntersuchung des Umweltbundesamts wurde festgestellt, dass im Restabfall durchschnittlich circa 40 Prozent nativ organische Bestandteile enthalten sind. Die Bundesregierung sieht eine Reduzierung um mindestens 50 Prozent in den nächsten Jahren als wichtiges Ziel an. In Rheinland-Pfalz wird eine Benchmark mit einem Anteil von ungefähr 15 Prozent angestrebt. Das entspricht einem Anteil von maximal 20 Kilogramm pro Kopf jährlich. Momentan liegt Rheinland-Pfalz beim durchschnittlichen pro Kopf Abfallaufkommen 10 Kilogramm unter dem Bundesdurchschnitt.

Gesetzentwurf zum Herunterladen

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