Erlass zu bundeseinheitlichen Qualitätsstandards veröffentlicht
Deponien, auf denen früher Hausmüll, Klärschlämme oder ähnliche Abfälle gelagert wurden, verursachen noch immer Emissionen, beispielsweise das stark klimaschädigende Gas Methan. Um diese zu mindern, wird im sogenannten Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard (BQS)10-1 „Deponiegas“ der neuste Stand der Technik bei dem Umgang mit und der Verringerung von Deponiegasen festgelegt. Das Niedersächsische Umweltministerium hat gegenüber den öffentlich-rechtlichen Deponiebetreibern (Landkreise und bestimmte große Städte) nun Hinweise zur Umsetzung des BQS, der sich auf die Deponieverordnung und korrespondierende technische Vorschriften stützt, herausgegeben.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Um Emissionen zu senken und die Klimaziele zu erreichen, müssen wir alle Sektoren in den Blick nehmen und nicht nur CO2, sondern auch andere, klimaschädigende Gase bedenken. Treibhausgasemissionen aus Deponien sollten nach dem neuesten Stand der Technik reduziert werden. Der neue bundeseinheitliche Qualitätsstandard ist dafür ein wichtiger Maßstab.“
Die Deponieverordnung gewährt eine Frist von höchstens vier Jahren, um den sich weiter entwickelnden Stand der Technik umzusetzen. Um diese Frist einzuhalten, sollten die verantwortlichen Deponiebetreiber die erforderlichen Untersuchungen und Maßnahmen bei den Deponien jetzt einleiten. Zum 01.03.2026 sollen die Anforderungen des BQS 10-1 als Maßstab bei überwachungsbehördlichen Überprüfungen angewendet werden.
Im Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard werden unter Verweis auf technische Vorschriften die Eckpunkte für eine Bestandsanalyse benannt, wie sie bei jeder einschlägigen Deponie erfolgen sollte, um das praktisch erreichbare Treibhausgas-Minderungspotential und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Diese können z. B. die Schwachstellenbehebung in der vorhandenen Erfassungstechnik betreffen. Ebenso ist die Implementierung neuer Aggregate zur gezielten Behandlung und Verwertung des sogenannten Schwachgases zu prüfen.Letzteres fällt aufgrund der fortgeschrittenen Abbauprozesse mittlerweile in vielen Altbereichen an und ist der bislang üblichen Deponiegasverwertung kaum zugänglich.
Hintergrund
Nach wie vor fällt bei den Deponien oder Deponieabschnitten, auf denen früher Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Klärschlämme und ähnliche Abfälle abgelagert wurden, klimaschädliches Deponiegas in relevanten Mengen an. Die Methangasemissionen aus Deponien machen immer noch einen Anteil von 76 % jener Treibhausgase aus, die bundesweit dem Sektor „Abfallwirtschaft und Sonstiges“ zugeschrieben werden.
Der Erlass vom 21.04.2023 ist auf der Internetseite des Umweltministeriums unter folgendem Link eingestellt: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/abfall/siedlungsabfall/deponien/klimaschutz-bei-altdeponien-221964.html
Quelle: www.umwelt.niedersachsen.de