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Die EU-Kommission hat beschlossen, die Slowakei vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land eine Reihe von Abfalldeponien, die den Anforderungen der Deponierichtlinie (Richtlinie 1999/31/EG) nicht entsprechen, nicht saniert und stillgelegt hat.

Gemäß der Richtlinie sollten in der EU nur abgesicherte und kontrollierte Deponierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Richtlinie enthält Normen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den negativen Auswirkungen der Behandlung und Beseitigung von Abfällen auf Deponien.

Durch Einführung strenger technischer Anforderungen an Abfälle und Deponien soll sie negative Auswirkungen der Deponierung von Abfällen verhindern oder soweit wie möglich mindern. Geschützt werden sollen damit insbesondere Oberflächenwasser, Grundwasser, Boden, Luft und die menschliche Gesundheit. Die uneingeschränkte Anwendung der EU-Vorschriften über Deponien ist unerlässlich, damit der Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, einer der wesentlichen Bausteine des europäischen Grünen Deals, seinen Nutzen entfalten kann.

Gemäß der Richtlinie mussten die Mitgliedstaaten Altdeponien bis zum 16. Juli 2009 stilllegen, es sei denn, die zuständige Behörde hat auf der Grundlage eines geeigneten Nachrüstprogramms, in dem erläutert wird, wie die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen sind, beschlossen, den Weiterbetrieb der Deponie zu genehmigen. Vor der Stilllegung müssen die Deponien saniert werden, um etwaige erhebliche negative Auswirkungen zu vermeiden. Die Deponien können erst dann als endgültig stillgelegt angesehen werden, wenn die zuständige Behörde eine Schlussabnahme durchgeführt, alle vom Betreiber vorgelegten Unterlagen geprüft und die Stilllegung und Sanierung genehmigt hat.

Aufgrund der Nichteinhaltung der Richtlinie übermittelte die Kommission der Slowakei im April 2017 ein Aufforderungsschreiben, auf das im März 2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme folgte. Seitdem hat die Slowakei mehrere nicht konforme Deponien stillgelegt und eine Reihe von Deponien nachgerüstet und erneut zugelassen. Für 21 Abfalldeponien in der Slowakei sind jedoch noch Maßnahmen erforderlich. Für diese Altdeponien liegt kein geeigneter Plan vor, in dem erläutert wird, wie die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen sind, und die zuständigen Behörden haben keine abschließende Entscheidung zur Genehmigung des Weiterbetriebs getroffen. Die 21 Deponien sind derzeit nicht in Betrieb, wurden aber nicht gemäß der Richtlinie saniert und endgültig stillgelegt. Daher kann von ihnen weiterhin eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit ausgehen.

Die slowakischen Behörden haben somit den Beanstandungen der Kommission nicht in vollem Umfang Rechnung getragen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die bisherigen Bemühungen der slowakischen Behörden nicht zufriedenstellend und unzureichend waren, und verklagt die Slowakei daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

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