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Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Brandenburg übergibt zum 1. Januar 2023 nach zwei Jahren den Vorsitz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an die Freie Hansestadt Bremen.

Als Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz widmet sich die LAGA den aktuellen technischen und rechtlichen Herausforderungen der Abfallwirtschaft und erarbeitet in drei ständigen Ausschüssen sowie in mehreren Unterarbeitsgruppen Empfehlungen für einen länderübergreifend einheitlichen Vollzug.

Umweltminister Axel Vogel: „Es ist heutzutage wichtiger denn je, den Klimaschutz zügig voranzutreiben und die Ressourcen zu schonen. Dabei spielt die Kreislaufwirtschaft eine entscheidende Rolle.

Zwar werden die grundlegenden Regelungen von der Europäischen Union und dem Bund vorgegeben, allerdings tragen wir Länder gemeinsam mit den Kommunen für die allermeisten Regeln die Verantwortung vor Ort. Ohne eine intensive Abstimmung zu rechtlichen Fragestellungen wäre das nicht möglich.

Unter dem Vorsitz Brandenburgs hat die LAGA ergebnisorientiert zahlreiche Themen bearbeitet, um einen einheitlichen Vollzug zu optimieren. Ich danke meinem Team für zwei arbeitsreiche Vorsitzjahre, in denen neben dem sonstigen Tagesgeschäft in unserem Ressort viele Themen in die Länderberatungen eingebracht und gute Ergebnisse erzielt werden konnten. Wir wünschen den Bremer Kolleginnen und Kollegen in ihrer Vorsitzzeit der LAGA ebenso viel Erfolg und gute Ergebnisse im Sinne der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes.“

Die Abfallwirtschaft in Deutschland ist Gegenstand zahlreicher Gesetze und Verordnungen, deren Herzstück das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes bildet. Hinzu kommen abfallbezogene Regelungen der EU, welche zum Teil unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Daneben haben alle Länder Abfallgesetze etabliert und die Kommunen abfallbezogene Satzungen erlassen. Diese Vorgaben regeln unter anderem die Organisation der Abfallwirtschaft einschließlich der Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen.

Dabei beginnt – ganz im Sinne des europäischen „Green Deals“ – die Kreislaufwirtschaft nicht erst an der Mülltonne, sondern bereits bei der Herstellung langlebiger und recyclingfähiger Produkte. Bei der Abfallsammlung bildet dann die getrennte Erfassung und effiziente Sammlung von Abfällen eine wichtige Voraussetzung, um hochwertige Abfallströme der stofflichen Verwertung zuführen zu können. Schließlich enthält das Abfallrecht Vorgaben zum Recycling der verschiedenen Abfallströme sowie zu einer umweltschonenden sonstigen Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle.

Die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben erfordern die Koordination aller Abfallbehörden von Bund und Ländern, für die das Umwelt- und Klimaschutzministerium mit dem Vorsitz der LAGA in den vergangenen zwei Jahren gesorgt hat. Neben der Organisation sowie der inhaltlichen Vor- und Nachbereitung der regelmäßigen Sitzungen der LAGA sowie ihrer drei ständigen Unterausschüsse für Abfallrecht (ARA), für Abfalltechnik (ATA) und für Produktverantwortung (APV) und der Koordination von Abstimmungsprozessen zwischen der LAGA und anderen Bund-/Länder-Arbeitsgremien, waren in der Vorsitzzeit Fragen zur Auslegung abfallrechtlicher Bestimmungen zu beantworten.

So fiel in diese Zeit die Neuregelung, die dem Onlinehandel in besonderer Weise eine Verantwortung für die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten zuschreibt. Deutschland verfehlt seit vielen Jahren deutlich die von der EU vorgegebene Sammelquote von 65 Prozent. Anfang des Jahres standen daher gemeinsame Gespräche mit den betroffenen Unternehmen und Verbänden dazu an, wie die neuen Rücknahmepflichten umzusetzen seien.

Ebenso beschäftigt die Länder weiterhin der Umgang mit verpackten Lebensmittelabfällen. Trotz großer Anstrengungen der Tafeln und anderer Einrichtungen, Lebensmittelabfälle zu retten, ist deren Aufkommen weiterhin zu hoch. Eine besondere Schwierigkeit sind verpackte Lebensmittel, da Verpackungen und Lebensmittelabfälle so voneinander getrennt werden müssen, dass keine oder nur unvermeidbare Reste an Verpackungsmaterialien in die biologische Behandlung der Lebensmittelabfälle gelangen. Nur so können die hier gewonnenen Gärreste als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Auf Länderebene fand dazu ein intensiver Austausch zum Stand der Technik bei der Behandlung verpackter Lebensmittelabfälle statt, in dessen Zusammenhang eine Reihe rechtlicher Regelungen angepasst wurden und nun in die Praxis übertragen werden müssen.

Mit der Verabschiedung der Ersatzbaustoffverordnung im Juli 2021 wurde zudem ein langjähriger Prozess abgeschlossen und eine Verordnung geschaffen, die die Anforderungen für Hersteller mineralischer Ersatzbaustoffe, wie beispielsweise Bauschutt oder Gleisschotter, und deren Einsatz erstmals bundeseinheitlich regelt.

Auf Basis dieser Verordnung, die am 1. August 2023 in Kraft treten wird, werden künftig das Recycling und die Verwendung der besonders relevanten mineralischen Abfallströme organisiert. Bauabfälle sollen damit in Zukunft öfter als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen und seltener auf Deponien landen. Da diese neue Rechtslage eine Sensibilisierung und Aufklärung der Wirtschaftsakteure und Vollzugsbehörden erfordert, erstellt derzeit ein gesondert eingerichteter Ausschuss einen Katalog mit den wichtigsten Fragen und Antworten, der Baufirmen, Entsorgungsunternehmen und öffentliche Verwaltung durch eine einheitliche Rechtsauslegung unterstützt.

Außerdem bestimmte die Frage der Abfallvermeidung die Arbeit der LAGA. Dazu wurden unter anderem in einer Arbeitsgruppe für Alttextilien Möglichkeiten zur Vorbeugung von Textilabfall herausgearbeitet. Dabei konzentrierte man sich auf die öffentliche Hand und die Privathaushalte einerseits, indem Maßnahmen aufgezeigt wurden, wie aussortierte Textilien vor der Vernichtung bewahrt werden können. Andererseits sollen Hersteller stärker in die Verantwortung genommen werden, um hochwertigere Kleidung zu produzieren und so eine Abkehr vom sogenannten „Fast Fashion“, also in kurzen Zyklen produzierte und minderwertige Kleidung, zu erreichen.

LAGA: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall

Die LAGA ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) und wurde am 2. Juli 1963 mit der Zielsetzung gegründet, einen möglichst ländereinheitlichen Vollzug des Abfallrechts in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. Um länderübergreifende abfallrechtliche Fragestellungen zu erörtern und gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, fördert die LAGA den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern und pflegt Kontakte mit Verbänden und Interessengruppen. Zur Fortentwicklung gesetzlicher Bestimmungen sowie zur Wahrnehmung der Länderinteressen in internationalen Gremien entwickelt sie Vorschläge und gibt Anregungen. Mit den Merkblättern, Richtlinien und Informationsschriften veröffentlicht die LAGA unverzichtbare Leitlinien für den Vollzug des Abfallrechts.

Quelle: https://mluk.brandenburg.de

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