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Die Kommission fordert Bulgarien, Kroatien, Griechenland, Rumänien und die Slowakei auf, die Deponierichtlinie (Richtlinie 1999/31/EG) und die Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) ordnungsgemäß anzuwenden.

In der Deponierichtlinie sind Normen für Deponien festgelegt, um schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Wasser, Boden und Luft zu verhüten. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass nur behandelte Abfälle deponiert werden. Im europäischen Grünen Deal und im Null-Schadstoff-Aktionsplan wird ein Null-Schadstoff-Ziel für die EU festgelegt, das der öffentlichen Gesundheit, der Umwelt und der Klimaneutralität zugutekommen soll.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 15. Oktober 2014 entschieden, dass Abfälle vor der Deponierung auf die am besten geeignete Weise behandelt werden müssen, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit so weit wie möglich zu verringern. Im Anschluss an dieses Urteil hat die Kommission 2015 eine Studie in Auftrag gegeben, um die Deponierung unbehandelter ungefährlicher fester Siedlungsabfälle in den Mitgliedstaaten zu untersuchen.

In Bulgarien wurden im Rahmen der Studie Mängel an allen überprüften Standorten festgestellt. In 52 Deponien durchlaufen Abfälle kein Verfahren, das eine geeignete Sortierung der Abfallströme und die Stabilisierung organischer Abfälle umfasst. Auch das Netz von Anlagen zur Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen und Bioabfällen vor der Deponierung ist unzureichend.

In Kroatien wurden fünf Deponien für nicht gefährliche Abfälle in fünf verschiedenen Bezirken untersucht. Dabei wurden Unzulänglichkeiten an allen besuchten Standorten aufgezeigt und festgestellt, dass Siedlungsabfälle ohne Behandlung deponiert werden. Die Infrastrukturkapazitäten der untersuchten Deponien sowie der Bezirke, in denen sich diese Deponien befinden, sind unzureichend.

Für Griechenland ergab die Studie einen Mangel an ausreichenden Behandlungsanlagen im Land, eine unzureichende getrennte Sammlung von Glas, Metallen und biologisch abbaubaren Abfällen und eine Deponierung des Großteils der organischen Abfälle ohne vorherige Stabilisierung.

In Rumänien wurden im Rahmen der Studie Unzulänglichkeiten an allen besuchten Standorten aufgezeigt und festgestellt, dass die meisten Abfälle ohne Behandlung deponiert werden. Die Infrastrukturkapazitäten der untersuchten Deponien sowie der Bezirke, in denen sich diese Deponien befinden, sind unzureichend. Im Fall Rumäniens hat die Kommission im Rahmen einer weiteren Untersuchung festgestellt, dass Deponien in Bukarest nicht den EU-rechtlichen Anforderungen entsprechen, da sie über keine Genehmigung gemäß der Abfallrahmenrichtlinie bzw. der Deponierichtlinie verfügen.

In der Slowakei wurden an allen besuchten Standorten Mängel festgestellt. In 111 slowakischen Deponien werden Abfälle ohne geeignete Behandlung deponiert, da keine ausreichenden Anlagen vorhanden sind, um die verschiedenen Abfallbestandteile zu sortieren und die organischen Abfälle zu stabilisieren. Außerdem hat die Slowakei die Verpflichtung zur Vorbehandlung nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt, und das Netz von Abfallbehandlungsanlagen ist unzureichend.

Daher richtet die Kommission Aufforderungsschreiben an die betroffenen Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Quelle: https://ec.europa.eu

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