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Abfälle aus Haushalten und Gewerbe dürfen nicht länger massenhaft verbrannt werden - dies muss die neue Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag verankern.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der Bundesverband für Umweltberatung (bfub) warnen davor, dass die Verbrennung von Abfällen die Transformation zu einer Kreislaufwirtschaft erschwert und die dringend notwendige Wärmewende verlangsamt. Abfallverbrennung in Deutschland verursacht derzeit jährlich fast 24 Millionen Tonnen CO2. Dies hat massive Auswirkungen auf unser Klima, vernichtet wertvolle Rohstoffe und führt zu giftigen Rückständen wie Schlacken und Filterstäuben, die Untertage deponiert werden müssen.

"Oberstes Ziel der Kreislaufwirtschaft sollte sein, Abfälle zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle stofflich hochwertig wiederzuverwerten. Derzeit sind immer noch bis zu zwei Drittel des Inhalts der deutschen Restmülltonne recycelbare Abfälle. Dies sind insbesondere Bioabfälle, aber auch Altpapier, Verpackungsabfälle oder Elektroaltgeräte. Wir brauchen deshalb endlich ein verbindliches Abfallvermeidungsziel im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Bis zum Jahr 2025 soll bundesweit die jährliche Restmüllmenge von derzeit 156 Kilogramm auf 140 Kilogramm sowie auf 90 Kilogramm pro Person bis 2030 gesenkt werden. Dies entspricht einer Reduktion von 41 Prozent in Bezug auf 2019", fordert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Mit einfachen Mitteln lassen sich die Restmüllmengen signifikant reduzieren: In Städten und Kreisen mit flächendeckender Bioabfallsammlung landen pro Kopf gut 20 Kilogramm weniger Abfälle im Restmüll als in Kreisen ohne Biotonne oder mit einem Bringsystem, bei dem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Bioabfälle zu Sammelstationen bringen müssen. Bereits heute gelingt es Städten wie Freiburg, Aschaffenburg oder Görlitz, ihre Restmüllmengen auf teilweise deutlich unter 100 Kilogramm pro Einwohner zu senken.

"Auch das Verbrennen von organischen Abfällen schadet dem Klima und muss gesetzlich entsprechend im Brennstoffemissionshandelsgesetz mit einem Emissionsfaktor gewertet werden. Gleichzeitig gehen bei der Verfeuerung von Bioabfällen wichtige Mineralstoffe als mögliche Pflanzennährstoffe verloren. Durch die Vergärung und Kompostierung dieser Abfälle kann hingegen ein wichtiger Beitrag zur Entlastung des Klimas geleistet werden. Eine neue Bundesregierung muss sich beim EU-Emissionshandel deshalb für einen CO2-Preis für Abfallverbrennungsanlagen einsetzen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass durch eine CO2-Bepreisung Abfälle vermieden, Wertstoffe besser getrennt erfasst und Recyclingmengen erhöht werden würden", erklärt Antje von Broock, Bundesgeschäftsführerin des BUND.

"Trotz der Belastungen durch Müllverbrennung für Mensch, Klima und Umwelt wird Abwärme aus Müllverbrennung im Gebäudeenergiegesetz fälschlich als klimaschonend eingestuft. Vattenfall beabsichtigt beispielsweise, künftig noch mehr Wärme aus der Abfallverbrennung ins Berliner Fernwärmenetz einzuspeisen. Die neue Bundesregierung muss den Kohleausstieg nutzen, um das Gebäudeenergiegesetz so anzupassen, dass die Wärmeerzeugung durch die Abfallverbrennung den tatsächlichen Ausstoß klimaschädlicher Gase widerspiegelt. Stattdessen sollte wirklich klimafreundlicher Fernwärme der Weg geebnet werden, die aus einem Mix verschiedener Energiequellen wie zum Beispiel Geothermie und Solarthermie erzeugt werden muss", sagt Gudrun Pinn, abfall-und klimapolitische Sprecherin des bfub.


Links:

•    Gemeinsames politisches Forderungspapier von bfub, BUND, DUH, NABU
•    Studie der Delft-University zu Auswirkungen der Aufnahme der Müllverbrennung ins ETS

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