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Der Bundestag und der Bundesrat haben letzte Woche eine Änderung des Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen. Damit werden bundesweit einheitliche Regeln für den Umgang mit Verkehrsverboten eingeführt.

Das beschlossene Gesetz legt unter anderem fest, dass Diesel-Fahrzeuge von etwaigen Verkehrsverboten ausgenommen sind, die nachweislich einen geringen Stickstoffoxid-Ausstoß aufweisen. Damit schaffe das Gesetz einen Anreiz für die Hardware-Nachrüstung von Fahrzeugen, heißt es vom Bundesumweltministerium.

Ausgenommen von Verkehrsverboten werden auch nachgerüstete schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft. Diese Ausnahme ist als Ergänzung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung von den Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD neu eingebracht worden. bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock begrüßte diese Ausnahme, für die sich der bvse eingesetzt habe. Rehbock kritisierte aber, dass die Förderung der Bundesregierung zur Hardware-Nachrüstung faktisch nur kommunalen Unternehmen zugute kommt. Hier sei dringender Korrekturbedarf gegeben.

Damit alle im beschlossenen Gesetz vorgesehenen, bundesweiten Ausnahmen von Verkehrsverboten greifen, wurden bereits die technischen Anforderungen an die Hardware-Nachrüstungen und das Messverfahren zu den Stickstoffoxidemissionen festgelegt und veröffentlicht. Auch das Verfahren zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wurde nunmehr eingeleitet, teilte das Bundesumweltministerium mit.

Das beschlossene Gesetz stellt weiterhin klar, dass Verkehrsverbote in Gebieten mit Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht erforderlich sind. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wird durch das beschlossene Gesetz jedoch nicht verändert. Es bleibt daher letztlich Aufgabe der lokalen Behörden, über die Notwendigkeit von Verkehrsverboten zu entscheiden.

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