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Das Bundeskartellamt hat am 5. August 2026 ein neues Fusionskontrollverfahren eröffnet: Der deutsche Entsorgungsmarktführer Remondis plant den Anteils- und Kontrollerwerb an der Bellersheim-Unternehmensgruppe (Bellersheim Abfallwirtschaft, Bellersheim Metall, Recybell).

0812 Schild BKartADas Verfahren trägt das Aktenzeichen B5-83/26 und wird unter der Zuständigkeit der Hauptabteilung 5 (Fusionskontrolle) geführt.

Die zur Übernahme anstehenden Bellersheim-Gesellschaften sind in mehreren Segmenten der Abfall- und Recyclingwirtschaft tätig: Erfassung und Umschlag von Siedlungsabfällen sowie nicht-gefährlichen Gewerbeabfällen, Erfassung von Eisen- und Nichteisen-Metallen (FE/NE-Metalle), Logistikleistungen für gefährliche Abfälle, Sortierung und Vorbehandlung von Gewerbeabfällen und Leichtverpackungen (LVP) sowie Verwertung von Bioabfällen. Remondis gilt als umsatzstärkstes Entsorgungsunternehmen in Deutschland und baut mit dieser Transaktion seine Position in der regionalen und überregionalen Abfalllogistik sowie im Recycling weiter aus.

Mit der Aufnahme in die Liste der laufenden Fusionskontrollverfahren beginnt die reguläre Prüfphase des Bundeskartellamts. In der ersten Phase hat die Behörde grundsätzlich einen Monat Zeit für eine erste Bewertung; bei vertieften wettbewerblichen Bedenken kann ein förmliches Hauptprüfverfahren (zweite Phase) eingeleitet werden, das die Gesamtdauer auf bis zu fünf Monate verlängert. Ziel der Prüfung ist es, festzustellen, ob durch den Zusammenschluss der Wettbewerb erheblich behindert würde – etwa durch die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung in betroffenen Teilmärkten wie der gewerblichen Abfallsammlung, der Metallverwertung oder der Bioabfallbehandlung.

Die geplante Übernahme unterstreicht die anhaltende Konsolidierung in der deutschen Entsorgungswirtschaft. Remondis steht bereits seit längerem unter verstärkter wettbewerbsrechtlicher Beobachtung; so wurde das Unternehmen in der Vergangenheit verpflichtet, bestimmte Übernahmen vorab anzumelden, um eine übermäßige Marktkonzentration zu verhindern. Gleichzeitig zeigt der Schritt, dass regionale, mittelständisch geprägte Entsorger wie die Bellersheim-Gruppe zunehmend in den Fokus größerer Player rücken – insbesondere dort, wo sie über eigene Logistiknetze, Sortier- und Verwertungsanlagen sowie zertifizierte Fachbetriebsstatus verfügen.

Bis zum Abschluss des Fusionskontrollverfahrens bleibt die Transaktion vorbehaltlich der kartellbehördlichen Entscheidung. Das Bundeskartellamt kann den Zusammenschluss freigeben, mit Auflagen versehen oder im Falle erheblicher Wettbewerbsbedenken untersagen.

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