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Ob Büromaterialien, Arbeitskleidung, Catering oder Carsharing – die Stadt und das Land Bremen achten bei ihren Einkäufen noch stärker auf Kreislaufwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz. Der Senat hat die Vorgaben für die öffentliche Beschaffung jetzt umfassend überarbeitet und an neue gesetzliche Anforderungen angepasst. 

Ziel ist es, mit dem Einkauf von Produkten und Dienstleistungen einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Klimaschutz zu leisten.

Seit der letzten Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift im Jahr 2019 hat sich auf europäischer und bundesweiter Ebene viel bewegt. Die EU-Ökodesign-Verordnung von 2024 legt für viele Produktgruppen neue Ökodesign-Kriterien fest, um die Beschaffung nachhaltiger Produkte zu stärken. Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz verpflichtet die Länder dazu, stärker auf E-Mobilität zu setzen.

Und auch das Land Bremen hat sich mit dem Bremischen Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Klimaschutzstrategie 2038 dazu verpflichtet, neue Standards für mehr Klimaschutz und Ressourcenschonung in der Beschaffung zu setzten. Nun hat der Senat eine Aktualisierung der bestehenden Vorgaben beschlossen, um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen.

Henrike Müller, Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: "Durch die Überarbeitung der Beschaffungsregeln setzen wir ein klares Zeichen: Bremen beschafft verantwortungsvoll und zukunftsorientiert. Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, Klimaschutz und ein sparsamer Umgang mit öffentlichen Mitteln gehen dabei Hand in Hand."

Neu ist, dass jetzt auch Produktgruppen wie Arbeitskleidung aus Zellulose, Feuerlöscher, Gartengeräte, Hygieneartikel, Tonerkartuschen und Veranstaltungscatering mit verbindlichen Mindeststandards erfasst werden. Umweltsiegel wie das EU-Umweltzeichen, Nordic Swan oder EPEAT werden als Nachweis für neue Produktgruppen anerkannt. Die Beschaffung und Nutzung von wiederaufbereiteten Produkten, nachwachsenden Rohstoffen und Recyclingfasern erhält im Sinne der Kreislaufwirtschaft im Vergabeprozess künftig eine deutlich stärkere Beachtung. Bereits jetzt müssen beim Catering für Veranstaltungen 100 Prozent der tierisch erzeugten Lebensmittel aus Bio-Erzeugung stammen.

Mit der Überarbeitung der Verwaltungsvorschrift geht Bremen einen Schritt weiter und legt fest, dass künftig auch mindestens 50 Prozent der pflanzlichen Lebensmittel das Biosiegel vorweisen müssen. Darüber hinaus muss mindestens die Hälfte der Speisen vegetarisch oder vegan sein. Klimaschutzaspekte, wie sie etwa beim Veranstaltungscatering umgesetzt werden, sind nun fest verankert.

Ressourcenschonende Alternativen wie Reparatur oder Sharing-Modelle stehen besonders im Fokus – das ist nicht nur für Nachhaltigkeit und die Kreislaufwirtschaft zentral, sondern in Zeiten knapper Kassen auch ein wichtiger Beitrag zum verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Mit der zentralen Beschaffung durch das Einkaufs- und Vergabezentrum und dem Umweltbetrieb Bremen werden die Dienststellen des Landes und Stadt Bremen bei der Beschaffung von nachhaltigen Produkten umfassend unterstützt. Die neuen Klima- und Ressourcenschutzanforderungen fließen in Rahmenvereinbarung ein und werden in den Produktinformationen im Bremischen Einkaufskatalog (BreKat) für jeden sichtbar ausgewiesen.

Fachliche Unterstützung und Beratung zur nachhaltigen Beschaffung und den neuen Anforderungen können die Dienststellen außerdem bei der Fachstelle für Grundsatzfragen der ökologischen Beschaffung bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie der Kompetenzstelle für sozial-verantwortliche Beschaffung beim Einkaufs- und Vergabezentrum bekommen.

Quelle: www.senatspressestelle.bremen.de

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