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Nach einem leichten Anstieg des Mehrweganteils im Getränkebereich im Vorjahr, sank dieser 2021 wieder. Im aktuellen Berichtsjahr wird mit 42,6 Prozent in den bepfandeten Getränkesegmenten das gesetzliche Ziel von 70 Prozent Getränken in Mehrwegverpackungen weiterhin deutlich verfehlt.

0222 UBA MehrweggetränkeverpackungenJährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht. Für das Jahr 2021 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes einen geringeren Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten als im Vorjahr. Es wurden 42,6 Prozent der in Deutschland verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt. Gegenüber dem Jahr 2020 liegt der Wert 0,5 Prozentpunkte niedriger. Weiterhin liegt der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen zumindest über dem Anteil von 41,8 Prozent im Jahr 2019.

In § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz ist als Ziel ein Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von 70 Prozent festgelegt. Dieses Ziel wurde im Jahr 2021 erneut nicht erreicht. Es fehlten 27,4 Prozentpunkte.

Pfandpflichtige Getränkesegmente

Die Mehrwegquote von 42,6 Prozent betrifft die Getränkesegmente, für die durch das Verpackungsgesetz im Jahr 2021 eine Einwegpfandpflicht bestand. Das umfasst Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke. Diese machen etwa drei Viertel des Getränkeverbrauchs aus.

Bei pfandpflichtigen Getränken stieg 2021 nur im Wassersegment der Mehrweganteil. Auch wenn Mehrwegglasflaschen weiterhin mit Abstand das wichtigste Packmittel im Segment Bier sind, sank deren Anteil um 0,8 Prozent auf 78,1 Prozent. Bei den weiteren pfandpflichtigen Getränken – Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke – nahm der Mehrweganteil ebenfalls ab. Hinzu kam ein sinkender Getränkeverbrauch sowohl bei Wasser als auch Bier, der sich negativ auf den Anteil von Mehrwegverpackungen auswirkte.

Nicht-pfandpflichtige Getränkesegmente

Hingegen ist bei den nicht-pfandpflichtigen Getränken, zu denen im Jahr 2021 unter anderem Säfte, Nektare, Wein, Sekt, Spirituosen und Milchgetränke zählten, der Mehrweganteil mit erneut 4,6 Prozent deutlich niedriger als in den Segmenten mit Pfand.

2021 stieg der Mehrweganteil in den Segmenten Säfte und Nektare, Milchgetränke und Milchmischgetränke. Nur bei Wein sank der Mehrweganteil um 0,5 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent.

Die nicht pfandpflichtigen Getränke wurden mit 47,2 Prozent hauptsächlich in Getränkekartonverpackungen abgefüllt. Es folgen Einwegglasflaschen mit einem Anteil von 26,9 Prozent und Einwegkunststoffflaschen mit 16,0 Prozent.

Gesamtmarkt

Bei Betrachtung aller Getränkesegmente, unabhängig von der Pfandpflicht, ergibt sich 2021 ein Mehrweganteil von 33,2 Prozent.

Publikation
Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrweggetränkeverpackungen - Bezugsjahr 2021 - Erschienen im Februar 2024

Quelle: www.umweltbundesamt.de

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