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Die Aktion Biotonne Deutschland unterstützt Städte, Landkreise, Gemeinden, Abfallwirtschaftsbetriebe oder Abfallzweckgemeinschaften bei der Entschärfung des Fremdstoff-Problems in der Biotonne.

Ab 1. Mai 2025 muss der Kontrollwert gemäß § 2a der Bioabfallverordnung (BioAbfV) eingehalten werden. Danach dürfen Bioabfälle aus der Biotonne nur abgegeben bzw. verwendet (behandelt) werden, wenn der Anteil der Gesamtkunststoffe den Kontrollwert von 1 Massenprozent nicht überschreitet. Anlagenbetreiber müssen dies kontrollieren und bei Bedarf messen.

Die diesjährige Kampagne der Aktion Biotonne Deutschland ist eine Kombination aus Öffentlichkeitsarbeit für weniger Plastik, Glas oder Metall in der Biotonne sowie der Messung des Fremdstoffanteils im Bioabfall.

Kommunen und Abfallwirtschaftsbetriebe können sich an der deutschlandweiten „BIOTONNEN-CHALLENGE 2023“ beteiligen und dabei die Entwicklung der Fehlwürfe in der Biotonne mit der Chargenanalyse der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. BGK messen. Diese Methode wird in der Bioabfallverordnung erwähnt, die ab Mai 2025 einen Anteil von maximal 1 Massenprozent Gesamtkunststoffe in Bioabfällen aus der Biotonne vorschreibt. Teilnehmende der Aktion können bereits jetzt aktiv an der Einhaltung der zukünftigen Vorgaben arbeiten. Zudem würdigen die Aktion Biotonne Deutschland und ihre Partner das Engagement der Kommunen und Betriebe für weniger Fremdstoffe in der Biotonne.

Unterstützt wird die Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit der teilnehmenden Kommunen zur BIOTONNEN-CHALLENGE durch ein Aktionspaket des Projektbüros Aktion Biotonne Deutschland sowie durch die bundesweite Kommunikation der Partner (siehe Bild oben).

Die Kampagne startet am Tag der Biotonne am 26.5.2023. Kommunen und Betriebe, die von Beginn an dabei sein wollen, sollten sich bis 30.4.2023 anmelden. Darüber hinaus ist eine Anmeldung jederzeit im Laufe der einjährigen Kampagne möglich. Weitere Infos und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.ab-kommunen.de .

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