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Die Nutzung von Ersatzbrennstoffen in industriellen thermischen Prozessen, ist darauf ausgerichtet andere primäre Rohstoffquellen zu ersetzen, die für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) fordert eine klare Arbeitsteilung: einerseits die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung und zum anderen die Abfallverwertung in der Zuständigkeit der Privatwirtschaft.
Grundsätzlich gilt, je homogener der Verfahrensinput für die Ersatzbrennstoffherstellung ist, umso einfacher ist der Prozess aufzubauen und zu steuern.
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) fordert in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2003, dass der Hauptzweck der Maßnahmen bei der energetischen Verwertung darauf ausgerichtet sein müsse, fossile Energieträger zu ersetzen, die ansonsten für diese Aufgabe hätten verwendet werden müssen.
Hersteller von Ersatzbrennstoffen ist man als „doppelter Dienstleister“ in ein Spannungsfeld zwischen den Interessen der Abfallerzeuger einerseits und der Verwertungsanlagen andererseits eingebunden.
Input für Herstellung von Ersatzbrennstoffen zeitweise Mangelware
Nach dem Krisenjahr 2022 stabilisiert sich der Markt für Ersatzbrennstoffe jedoch wieder, das berichten die im bvse vertretenen EBS-Produzenten.