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Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben am 21.11.2018 eine vorläufige politische Einigung darüber erzielt, die Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zu fördern.

Die Einigung wird den Zugang von Düngemitteln aus Bioabfallstoffen für den EU-Binnenmarkt erleichtern. In der Verordnung werden zudem Grenzwerte für Kadmium und andere Schadstoffe in Phosphatdüngern eingeführt. Die Vorschriften werden dazu beitragen, Abfälle, Energieverbrauch und Umweltschäden sowie Risiken für die menschliche Gesundheit zu verringern.

Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte hierzu: „Anders als im Fall traditioneller Düngemittel, die sehr energieintensiv sind und sich auf knappe natürliche Ressourcen stützen, haben Düngemittel aus Bioabfallstoffen das Potenzial, die Landwirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Diese neuen Vorschriften werden auch dazu beitragen, im Einklang mit unseren Bemühungen zum Aufbau einer Kreislaufwirtschaft in Europa einen neuen Markt für wiederverwendete Rohstoffe zu schaffen.“

Binnenmarktkommissarin Elżbieta Bieńkowska ergänzte: „Die neuen EU-Vorschriften werden neue Marktchancen für innovative Unternehmen eröffnen, die organische Düngemittel herstellen; sie werden neue Arbeitsplätze vor Ort schaffen, unseren Landwirten mehr Auswahlmöglichkeiten geben und unsere Böden und Lebensmittel schützen. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass unsere europäische Industrie in der Lage sein wird, sich an die vorgeschlagenen Änderungen anzupassen.“

Die wichtigsten Elemente der neuen Vorschriften sind:

  • Die Öffnung des Binnenmarktes für organische Düngemittel: Mit der Einigung über die Düngemittelverordnung wird der Markt für neue und innovative organische Düngemittel geöffnet, da sie die Bedingungen für den Zugang dieser Produkte zum EU-Binnenmarkt festlegt. Die Verordnung wird gemeinsame Vorschriften über Sicherheits-, Qualitäts- und Kennzeichnungsanforderungen enthalten, die alle Düngemittel erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen.
  • Einführung von Grenzwerten für toxische Kontaminanten in bestimmten Düngemitteln: Mit der Verordnung werden erstmals Grenzwerte für toxische Kontaminanten eingeführt, einschließlich eines neuen Grenzwerts von 60 mg/kg für Cadmium, der 4 Jahre nach dem Datum der Einführung erneut überprüft wird. Dies wird ein hohes Niveau an Bodenschutz sowie eine Verringerung der Risiken für Gesundheit und Umwelt gewährleisten und den Herstellern gleichzeitig die Anpassung ihres Fertigungsprozesses an diese neuen Werte ermöglichen. Um die Verwendung von noch sichereren Düngemitteln zu fördern, können die Erzeuger auch eine Kennzeichnung „Geringer Gehalt an Cadmium“ verwenden, die für Erzeugnisse mit einem Cadmiumgehalt von weniger als 20 mg/kg gilt. Diese Vorschriften betreffen nur Düngemittel, bei denen man sich für eine Anbringung der CE-Kennzeichnung entschieden hat.
  • Beibehaltung der fakultativen Harmonisierung: Die Verordnung bietet auch die Möglichkeit der fakultativen Harmonisierung. Ein Hersteller, der sein Produkt nicht mit einer CE-Kennzeichnung versehen will, kann sich dafür entscheiden, die nationalen Normen einzuhalten und das Erzeugnis auf der Grundlage der gegenseitigen Anerkennung in andere EU-Länder zu verkaufen.

Die nächsten Schritte

Die vorläufige politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat förmlich gebilligt werden. Die Verordnung gilt dann unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird ab 2022 obligatorisch.

Hintergrund

Im Rahmen des 2015 beschlossenen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft hatte die Kommission eine Überarbeitung der EU‑Düngemittelverordnung gefordert, um die EU-weite Anerkennung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zu erleichtern. Die nachhaltige Verwendung von Düngemitteln aus organischen Abfällen in der Landwirtschaft könnte den Bedarf an mineralischen Düngemitteln verringern, deren Herstellung sich negativ auf die Umwelt auswirkt sowie von der Einfuhr von Phosphatgestein, einer begrenzten Ressource, abhängig ist.

Nach den geltenden Vorschriften dürfen ausschließlich konventionelle, nichtorganische Düngemittel, die in der Regel aus Bergwerken stammen oder chemisch erzeugt werden, in der gesamten EU frei gehandelt werden. Innovative, aus organischen Stoffen hergestellte Düngeprodukte liegen außerhalb des Geltungsbereichs der derzeitigen Düngemittelverordnung. Ihr Zugang zum Binnenmarkt hängt daher von der gegenseitigen Anerkennung zwischen den Mitgliedstaaten ab, die aufgrund der unterschiedlichen nationalen Vorschriften oft schwierig ist. Solche Erzeugnisse haben daher einen Wettbewerbsnachteil, der ein Hindernis für Innovation und Investitionen in der Kreislaufwirtschaft darstellt.

Jedoch könnten Schätzungen zufolge bis zu 30 Prozent der nichtorganischen Düngemittel ersetzt werden, wenn mehr Bioabfälle wiederverwertet würden. Derzeit importiert die EU jährlich etwa 6 Mio. Tonnen Phosphate, könnte jedoch bis zu 30 Prozent dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzen.

Darüber hinaus hat die Kommission kürzlich eine neue Bioökonomie-Strategie vorgelegt, die Kommissionspräsident Juncker und der Erste Vizepräsident Timmermans in ihrer Absichtserklärung im Zusammenhang mit der Rede zur Lage der Union 2018 von Präsident Juncker angekündigt hatten. Mit dieser Strategie soll die nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen weiter ausgebaut und sollen Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen in eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft in Europa gefördert werden.

Quelle: ec.europa.eu

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