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Am 3.10.2017 trat eine überarbeitete Klärschlammverordnung in Kraft. Nach einer Übergangsfrist darf demnach kein Klärschlamm aus mittleren und großen Kläranlagen mehr als Dünger eingesetzt werden.

Gleichzeitig wird eine Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors vorgeschrieben. Die Hintergründe erklärt das Portal „Cleaner Production Germany“ in einem Kurzfilm und einem Newsletter, wie das Umweltbundesamt kürzlich mitteilte.

In den kommenden Jahren müssen aufgrund der neuen Klärschlammverordnung die bereits entwickelten Verfahren zur Phosphorrückgewinnung zur Marktreife gebracht werden. Deshalb gilt für die Rückgewinnungspflicht eine Übergangsfrist von 12 bis 15 Jahren.

Informationen zum Thema Phosphorrecycling

Kurzfilm Phosporrecycling

Portal „Cleaner Production Germany“„Cleaner Production Germany“

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